Bundesrecht konsolidiert

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Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 86/1999

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.02.2003

Außerkrafttretensdatum

30.11.2009

Abkürzung

AEUV

Index

59/04 EU - EWR

Titel

Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Konsolidierte Fassung des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
StF: BGBl. III Nr. 86/1999

Änderung

BGBl. III Nr. 4/2003 (Vertrag von Nizza) (NR: GP XXI RV 600 AB 888 S. 83. BR: AB 6502 S. 682.)

BGBl. III Nr. 20/2004 (Beitrittsvertrag 2003) (NR: GP XXII RV 230 AB 286 S. 40. BR: AB 6929 S. 704.)

BGBl. III Nr. 185/2006 (Beitrittsvertrag 2005) (NR: GP XXII RV 1389 AB 1395 S. 145. BR: AB 7523 S. 734.)

Sprachen

Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch, Ungarisch

Vertragsparteien

*Belgien III 86/1999 *Bulgarien III 185/2006 *Dänemark III 86/1999 *Deutschland III 86/1999 *Estland III 20/2004 *Finnland III 86/1999 *Frankreich III 86/1999 *Griechenland III 86/1999 *Irland III 86/1999 *Italien III 86/1999 *Lettland III 20/2004 *Litauen III 20/2004 *Luxemburg III 86/1999 *Malta III 20/2004 *Niederlande III 86/1999 *Polen III 20/2004 *Portugal III 86/1999 *Rumänien III 185/2006 *Schweden III 86/1999 *Slowakei III 20/2004 *Slowenien III 20/2004 *Spanien III 86/1999 *Tschechische R III 20/2004 *Ungarn III 20/2004 *Vereinigtes Königreich III 86/1999 *Zypern III 20/2004

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Paragraph 2, Absatz 5, Ziffer 5, des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1996 (BGBlG), Bundesgesetzblatt Nr. 660, wird kundgemacht:

KONSOLIDIERTE FASSUNG

DES VERTRAGS

ZUR GRÜNDUNG DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT

Inhalt

römisch eins.

Text des Vertrags

 

 

Präambel

 

 

Erster Teil

  • Strichaufzählung
    Grundsätze

 

Zweiter Teil

  • Strichaufzählung
    Die Unionsbürgerschaft

 

Dritter Teil

  • Strichaufzählung
    Die Politiken der Gemeinschaft

 

Titel römisch eins

  • Strichaufzählung
    Der freie Warenverkehr

 

Kapitel 1

  • Strichaufzählung
    Die Zollunion

 

Kapitel 2

  • Strichaufzählung
    Verbot von mengenmäßigen Beschränkungen zwischen den Mitgliedstaaten

 

Titel römisch zwei

  • Strichaufzählung
    Die Landwirtschaft

 

Titel römisch drei

  • Strichaufzählung
    Die Freizügigkeit, der freie Dienstleistungs- und Kapitalverkehr

 

Kapitel 1

  • Strichaufzählung
    Die Arbeitskräfte

 

Kapitel 2

  • Strichaufzählung
    Das Niederlassungsrecht

 

Kapitel 3

  • Strichaufzählung
    Dienstleistungen

 

Kapitel 4

  • Strichaufzählung
    Der Kapital- und Zahlungsverkehr

 

Titel römisch vier

  • Strichaufzählung
    Visa, Asyl, Einwanderung und andere Politiken betreffend den freien Personenverkehr

 

Titel römisch fünf

  • Strichaufzählung
    Der Verkehr

 

Titel römisch sechs

  • Strichaufzählung
    Gemeinsame Regeln betreffend Wettbewerb, Steuerfragen und Angleichung der Rechtsvorschriften

 

Kapitel 1

  • Strichaufzählung
    Wettbewerbsregeln

 

Abschnitt 1

  • Strichaufzählung
    Vorschriften für Unternehmen

 

Abschnitt 2

  • Strichaufzählung
    Staatliche Beihilfen

 

Kapitel 2

  • Strichaufzählung
    Steuerliche Vorschriften

 

Kapitel 3

  • Strichaufzählung
    Angleichung der Rechtsvorschriften

 

Titel römisch sieben

  • Strichaufzählung
    Die Wirtschafts- und Währungspolitik

 

Kapitel 1

  • Strichaufzählung
    Die Wirtschaftspolitik

 

Kapitel 2

  • Strichaufzählung
    Die Währungspolitik

 

Kapitel 3

  • Strichaufzählung
    Institutionelle Bestimmungen

 

Kapitel 4

  • Strichaufzählung
    Übergangsbestimmungen

 

Titel römisch acht

  • Strichaufzählung
    Beschäftigung

 

Titel römisch neun

  • Strichaufzählung
    Gemeinsame Handelspolitik

 

Titel römisch zehn

  • Strichaufzählung
    Zusammenarbeit im Zollwesen

 

Titel römisch elf

  • Strichaufzählung
    Sozialpolitik, allgemeine und berufliche Bildung und Jugend

 

Kapitel 1

  • Strichaufzählung
    Sozialvorschriften

 

Kapitel 2

  • Strichaufzählung
    Der Europäische Sozialfonds

 

Kapitel 3

  • Strichaufzählung
    Allgemeine und berufliche Bildung und Jugend

 

Titel römisch zwölf

  • Strichaufzählung
    Kultur

 

Titel römisch dreizehn

  • Strichaufzählung
    Gesundheitswesen

 

Titel römisch vierzehn

  • Strichaufzählung
    Verbraucherschutz

 

Titel römisch fünfzehn

  • Strichaufzählung
    Transeuropäische Netze

 

Titel römisch sechzehn

  • Strichaufzählung
    Industrie

 

Titel römisch siebzehn

  • Strichaufzählung
    Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt

 

Titel römisch achtzehn

  • Strichaufzählung
    Forschung und technologische Entwicklung

 

Titel römisch neunzehn

  • Strichaufzählung
    Umwelt

 

Titel römisch zwanzig

  • Strichaufzählung
    Entwicklungszusammenarbeit

 

Titel römisch 21

  • Strichaufzählung
    Wirtschaftliche, finanzielle und technische Zusammenarbeit mit Drittländern

 

Vierter Teil

  • Strichaufzählung
    Die Assoziierung der überseeischen Länder und Hoheitsgebiete

 

Fünfter Teil

  • Strichaufzählung
    Die Organe der Gemeinschaft

 

Titel römisch eins

  • Strichaufzählung
    Vorschriften über die Organe

 

Kapitel 1

  • Strichaufzählung
    Die Organe

 

Abschnitt 1

  • Strichaufzählung
    Das Europäische Parlament

 

Abschnitt 2

  • Strichaufzählung
    Der Rat

 

Abschnitt 3

  • Strichaufzählung
    Die Kommission

 

Abschnitt 4

  • Strichaufzählung
    Der Gerichtshof

 

Abschnitt 5

  • Strichaufzählung
    Der Rechnungshof

 

Kapitel 2

  • Strichaufzählung
    Gemeinsame Vorschriften für mehrere Organe

 

Kapitel 3

  • Strichaufzählung
    Der Wirtschafts- und Sozialausschuß

 

Kapitel 4

  • Strichaufzählung
    Der Ausschuß der Regionen

 

Kapitel 5

  • Strichaufzählung
    Die Europäische Investitionsbank

 

Titel römisch zwei

  • Strichaufzählung
    Finanzvorschriften

 

Sechster Teil

  • Strichaufzählung
    Allgemeine und Schlußbestimmungen

 

Schlußbestimmungen

 

 

Anhänge

 

 

Anhang römisch eins

  • Strichaufzählung
    Liste zu Artikel 32 dieses Vertrags

 

Anhang römisch zwei

  • Strichaufzählung
    Überseeische Länder und Hoheitsgebiete, auf welche der Vierte Teil des Vertrags Anwendung findet

römisch zwei

-              Protokolle (ohne Wiedergabe des Wortlauts)

 

Bemerkung: Die in den Protokollen enthaltenen Verweisungen auf Artikel, Titel und Abschnitte der Verträge werden entsprechend der Übereinstimmungstabelle im Anhang des Vertrags von Amsterdam angepaßt.

Protokolle zum Vertrag über die Europäische Union und zu den Verträgen zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft:

  • Strichaufzählung
    Protokoll (Nr. 2) zur Einbeziehung des Schengen-Besitzstands in den Rahmen der Europäischen Union (1997)
  • Strichaufzählung
    Protokoll (Nr. 3) über die Anwendung bestimmter Aspekte des Artikels 14 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft auf das Vereinigte Königreich und auf Irland (1997)
  • Strichaufzählung
    Protokoll (Nr. 4) über die Position des Vereinigten Königreichs und Irlands (1997)
  • Strichaufzählung
    Protokoll (Nr. 5) über die Position Dänemarks (1997)
Protokolle zum Vertrag über die Europäische Union und zu den Verträgen zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Atomgemeinschaft:
  • Strichaufzählung
    Protokoll (Nr. 6) zum Vertrag über die Europäische Union und zu den Verträgen zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften (1992)
  • Strichaufzählung
    Protokoll (Nr. 7) über die Organe im Hinblick auf die Erweiterung der Europäischen Union (1997) Anmerkung, aufgehoben, siehe Vertrag von Nizza, Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 4 aus 2003,)
  • Strichaufzählung
    Protokoll (Nr. 8) über die Festlegung der Sitze der Organe sowie bestimmter Einrichtungen und Dienststellen der Europäischen Gemeinschaften sowie des Sitzes von Europol (1997)
  • Strichaufzählung
    Protokoll (Nr. 9) über die Rolle der einzelstaatlichen Parlamente in der Europäischen Union (1997)
Protokolle zum Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft:
  • Strichaufzählung
    Protokoll (Nr. 10) über die Satzung der Europäischen Investitionsbank (1957)
  • Strichaufzählung
    Protokoll (Nr. 11) über die Satzung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaft (1957) Anmerkung, geltende Fassung siehe Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, Bundesgesetzblatt Nr. 47 aus 1995,)
  • Strichaufzählung
    Protokoll (Nr. 12) betreffend Italien (1957)
  • Strichaufzählung
    Protokoll (Nr. 13) über die Waren aus bestimmten Ursprungs- und Herkunftsländern, für die bei der Einfuhr in einen Mitgliedstaat eine Sonderregelung gilt (1957)
  • Strichaufzählung
    Protokoll (Nr. 14) über die Einfuhr in den Niederländischen Antillen raffinierter Erdölerzeugnisse in die Europäische Gemeinschaft (1962)
  • Strichaufzählung
    Protokoll (Nr. 15) über die Sonderregelung für Grönland (1985)
  • Strichaufzählung
    Protokoll (Nr. 16) betreffend den Erwerb von Immobilien in Dänemark (1992)
  • Strichaufzählung
    Protokoll (Nr. 17) zu Artikel 141 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (1992)
  • Strichaufzählung
    Protokoll (Nr. 18) über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank (1992) Anmerkung, Änderungen siehe Vertrag von Nizza, Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 4 aus 2003, und Beitrittsvertrag 2003, Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 20 aus 2004,)
  • Strichaufzählung
    Protokoll (Nr. 19) über die Satzung des Europäischen Währungsinstituts (1992)
  • Strichaufzählung
    Protokoll (Nr. 20) über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (1992)
  • Strichaufzählung
    Protokoll (Nr. 21) über die Konvergenzkriterien nach Artikel 121 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (1992)
  • Strichaufzählung
    Protokoll (Nr. 22) betreffend Dänemark (1992)
  • Strichaufzählung
    Protokoll (Nr. 23) betreffend Portugal (1992)
  • Strichaufzählung
    Protokoll (Nr. 24) über den Übergang zur dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (1992)
  • Strichaufzählung
    Protokoll (Nr. 25) über einige Bestimmungen betreffend das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (1992)
  • Strichaufzählung
    Protokoll (Nr. 26) über einige Bestimmungen betreffend Dänemark (1992)
  • Strichaufzählung
    Protokoll (Nr. 27) betreffend Frankreich (1992)
  • Strichaufzählung
    Protokoll (Nr. 28) über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt (1992)
  • Strichaufzählung
    Protokoll (Nr. 29) über die Gewährung von Asyl für Staatsangehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Union (1997)
  • Strichaufzählung
    Protokoll (Nr. 30) über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit (1997)
  • Strichaufzählung
    Protokoll (Nr. 31) über die Außenbeziehungen der Mitgliedstaaten hinsichtlich des Überschreitens der Außengrenzen (1997)
  • Strichaufzählung
    Protokoll (Nr. 32) über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in den Mitgliedstaaten (1997)
  • Strichaufzählung
    Protokoll (Nr. 33) über den Tierschutz und das Wohlergehen der Tiere (1997)
Protokoll zu den Verträgen zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Atomgemeinschaft:
  • Strichaufzählung
    Protokoll (Nr. 34) über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften (1965) Anmerkung, Änderung siehe Vertrag von Nizza, Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 4 aus 2003,)

SEINE MAJESTÄT DER KÖNIG DER BELGIER, DER PRÄSIDENT DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND, DER PRÄSIDENT DER FRANZÖSISCHEN REPUBLIK, DER PRÄSIDENT DER ITALIENISCHEN REPUBLIK, IHRE KÖNIGLICHE HOHEIT DIE GROSSHERZOGIN VON LUXEMBURG, IHRE MAJESTÄT DIE KÖNIGIN DER NIEDERLANDE, (*1)

IN DEM FESTEN WILLEN, die Grundlagen für einen immer engeren Zusammenschluß der europäischen Völker zu schaffen, ENTSCHLOSSEN, durch gemeinsames Handeln den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt ihrer Länder zu sichern, indem sie die Europa trennenden Schranken beseitigen,

IN DEM VORSATZ, die stetige Besserung der Lebens- und Beschäftigungsbedingungen ihrer Völker als wesentliches Ziel anzustreben,

IN DER ERKENNTNIS, daß zur Beseitigung der bestehenden Hindernisse ein einverständliches Vorgehen erforderlich ist, um eine beständige Wirtschaftsausweitung, einen ausgewogenen Handelsverkehr und einen redlichen Wettbewerb zu gewährleisten,

IN DEM BESTREBEN, ihre Volkswirtschaften zu einigen und deren harmonische Entwicklung zu fördern, indem sie den Abstand zwischen einzelnen Gebieten und den Rückstand weniger begünstigter Gebiete verringern,

IN DEM WUNSCH, durch eine gemeinsame Handelspolitik zur fortschreitenden Beseitigung der Beschränkungen im zwischenstaatlichen Wirtschaftsverkehr beizutragen, IN DER ABSICHT, die Verbundenheit Europas mit den überseeischen Ländern zu bekräftigen, und in dem Wunsch, entsprechend den Grundsätzen der Satzung der Vereinten Nationen den Wohlstand der überseeischen Länder zu fördern,

ENTSCHLOSSEN, durch diesen Zusammenschluß ihrer Wirtschaftskräfte Frieden und Freiheit zu wahren und zu festigen, und mit der Aufforderung an die anderen Völker Europas, die sich zu dem gleichen hohen Ziel bekennen, sich diesen Bestrebungen anzuschließen, ENTSCHLOSSEN, durch umfassenden Zugang zur Bildung und durch ständige Weiterbildung auf einen möglichst hohen Wissensstand ihrer Völker hinzuwirken,

HABEN BESCHLOSSEN, eine EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT zu gründen; sie haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt:

Anmerkung, es folgen die Namen der Bevollmächtigten)

DIESE SIND nach Austausch ihrer als gut und gehörig befundenen Vollmachten wie folgt übereingekommen:

---------------------------------------------------------------------

(*1) Seit dem ursprünglichen Vertragsschluß sind Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft geworden: Das Königreich Dänemark, die Griechische Republik, das Königreich Spanien, Irland, die Republik Österreich, die Portugiesische Republik, die Republik Finnland, das Königreich Schweden und das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland.

Anmerkung

Das Inhaltsverzeichnis wurde den Änderungen gem. Vertrag von Nizza, BGBl. III Nr. 4/2003, angepasst.

Schlagworte

BGBl. Nr. 660/1996, Dienstleistungsverkehr, Kapitalverkehr, Ursprungsland, Wirtschaftsunion, Lebensbedingung, EGV, EG-Vertrag

Im RIS seit

07.03.2014

Zuletzt aktualisiert am

07.03.2014

Gesetzesnummer

10008049

Dokumentnummer

NOR40157766

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