Kurztitel

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 86 aus 1999,

Inkrafttretensdatum

01.02.2003

Außerkrafttretensdatum

30.11.2009

Langtitel

Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Konsolidierte Fassung des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft

StF: BGBl. III Nr. 86/1999

Änderung

BGBl. III Nr. 4/2003 (Vertrag von Nizza) (NR: GP XXI RV 600 AB 888 S. 83. BR: AB 6502 S. 682.)

BGBl. III Nr. 20/2004 (Beitrittsvertrag 2003) (NR: GP XXII RV 230 AB 286 S. 40. BR: AB 6929 S. 704.)

BGBl. III Nr. 185/2006 (Beitrittsvertrag 2005) (NR: GP XXII RV 1389 AB 1395 S. 145. BR: AB 7523 S. 734.)

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Paragraph 2, Absatz 5, Ziffer 5, des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1996 (BGBlG), Bundesgesetzblatt Nr. 660, wird kundgemacht:

KONSOLIDIERTE FASSUNG

DES VERTRAGS

ZUR GRÜNDUNG DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT

Inhalt

römisch eins.

Text des Vertrags

 

 

Präambel

 

 

Erster Teil

  • Strichaufzählung
    Grundsätze

 

Zweiter Teil

  • Strichaufzählung
    Die Unionsbürgerschaft

 

Dritter Teil

  • Strichaufzählung
    Die Politiken der Gemeinschaft

 

Titel römisch eins

  • Strichaufzählung
    Der freie Warenverkehr

 

Kapitel 1

  • Strichaufzählung
    Die Zollunion

 

Kapitel 2

  • Strichaufzählung
    Verbot von mengenmäßigen Beschränkungen zwischen den Mitgliedstaaten

 

Titel römisch zwei

  • Strichaufzählung
    Die Landwirtschaft

 

Titel römisch drei

  • Strichaufzählung
    Die Freizügigkeit, der freie Dienstleistungs- und Kapitalverkehr

 

Kapitel 1

  • Strichaufzählung
    Die Arbeitskräfte

 

Kapitel 2

  • Strichaufzählung
    Das Niederlassungsrecht

 

Kapitel 3

  • Strichaufzählung
    Dienstleistungen

 

Kapitel 4

  • Strichaufzählung
    Der Kapital- und Zahlungsverkehr

 

Titel römisch vier

  • Strichaufzählung
    Visa, Asyl, Einwanderung und andere Politiken betreffend den freien Personenverkehr

 

Titel römisch fünf

  • Strichaufzählung
    Der Verkehr

 

Titel römisch sechs

  • Strichaufzählung
    Gemeinsame Regeln betreffend Wettbewerb, Steuerfragen und Angleichung der Rechtsvorschriften

 

Kapitel 1

  • Strichaufzählung
    Wettbewerbsregeln

 

Abschnitt 1

  • Strichaufzählung
    Vorschriften für Unternehmen

 

Abschnitt 2

  • Strichaufzählung
    Staatliche Beihilfen

 

Kapitel 2

  • Strichaufzählung
    Steuerliche Vorschriften

 

Kapitel 3

  • Strichaufzählung
    Angleichung der Rechtsvorschriften

 

Titel römisch sieben

  • Strichaufzählung
    Die Wirtschafts- und Währungspolitik

 

Kapitel 1

  • Strichaufzählung
    Die Wirtschaftspolitik

 

Kapitel 2

  • Strichaufzählung
    Die Währungspolitik

 

Kapitel 3

  • Strichaufzählung
    Institutionelle Bestimmungen

 

Kapitel 4

  • Strichaufzählung
    Übergangsbestimmungen

 

Titel römisch acht

  • Strichaufzählung
    Beschäftigung

 

Titel römisch neun

  • Strichaufzählung
    Gemeinsame Handelspolitik

 

Titel römisch zehn

  • Strichaufzählung
    Zusammenarbeit im Zollwesen

 

Titel römisch elf

  • Strichaufzählung
    Sozialpolitik, allgemeine und berufliche Bildung und Jugend

 

Kapitel 1

  • Strichaufzählung
    Sozialvorschriften

 

Kapitel 2

  • Strichaufzählung
    Der Europäische Sozialfonds

 

Kapitel 3

  • Strichaufzählung
    Allgemeine und berufliche Bildung und Jugend

 

Titel römisch zwölf

  • Strichaufzählung
    Kultur

 

Titel römisch dreizehn

  • Strichaufzählung
    Gesundheitswesen

 

Titel römisch vierzehn

  • Strichaufzählung
    Verbraucherschutz

 

Titel römisch fünfzehn

  • Strichaufzählung
    Transeuropäische Netze

 

Titel römisch sechzehn

  • Strichaufzählung
    Industrie

 

Titel römisch siebzehn

  • Strichaufzählung
    Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt

 

Titel römisch achtzehn

  • Strichaufzählung
    Forschung und technologische Entwicklung

 

Titel römisch neunzehn

  • Strichaufzählung
    Umwelt

 

Titel römisch zwanzig

  • Strichaufzählung
    Entwicklungszusammenarbeit

 

Titel römisch 21

  • Strichaufzählung
    Wirtschaftliche, finanzielle und technische Zusammenarbeit mit Drittländern

 

Vierter Teil

  • Strichaufzählung
    Die Assoziierung der überseeischen Länder und Hoheitsgebiete

 

Fünfter Teil

  • Strichaufzählung
    Die Organe der Gemeinschaft

 

Titel römisch eins

  • Strichaufzählung
    Vorschriften über die Organe

 

Kapitel 1

  • Strichaufzählung
    Die Organe

 

Abschnitt 1

  • Strichaufzählung
    Das Europäische Parlament

 

Abschnitt 2

  • Strichaufzählung
    Der Rat

 

Abschnitt 3

  • Strichaufzählung
    Die Kommission

 

Abschnitt 4

  • Strichaufzählung
    Der Gerichtshof

 

Abschnitt 5

  • Strichaufzählung
    Der Rechnungshof

 

Kapitel 2

  • Strichaufzählung
    Gemeinsame Vorschriften für mehrere Organe

 

Kapitel 3

  • Strichaufzählung
    Der Wirtschafts- und Sozialausschuß

 

Kapitel 4

  • Strichaufzählung
    Der Ausschuß der Regionen

 

Kapitel 5

  • Strichaufzählung
    Die Europäische Investitionsbank

 

Titel römisch zwei

  • Strichaufzählung
    Finanzvorschriften

 

Sechster Teil

  • Strichaufzählung
    Allgemeine und Schlußbestimmungen

 

Schlußbestimmungen

 

 

Anhänge

 

 

Anhang römisch eins

  • Strichaufzählung
    Liste zu Artikel 32 dieses Vertrags

 

Anhang römisch zwei

  • Strichaufzählung
    Überseeische Länder und Hoheitsgebiete, auf welche der Vierte Teil des Vertrags Anwendung findet

römisch zwei

-              Protokolle (ohne Wiedergabe des Wortlauts)

 

Bemerkung: Die in den Protokollen enthaltenen Verweisungen auf Artikel, Titel und Abschnitte der Verträge werden entsprechend der Übereinstimmungstabelle im Anhang des Vertrags von Amsterdam angepaßt.

Protokolle zum Vertrag über die Europäische Union und zu den Verträgen zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft:

Protokolle zum Vertrag über die Europäische Union und zu den Verträgen zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Atomgemeinschaft:
Protokolle zum Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft:
Protokoll zu den Verträgen zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Atomgemeinschaft:

SEINE MAJESTÄT DER KÖNIG DER BELGIER, DER PRÄSIDENT DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND, DER PRÄSIDENT DER FRANZÖSISCHEN REPUBLIK, DER PRÄSIDENT DER ITALIENISCHEN REPUBLIK, IHRE KÖNIGLICHE HOHEIT DIE GROSSHERZOGIN VON LUXEMBURG, IHRE MAJESTÄT DIE KÖNIGIN DER NIEDERLANDE, (*1)

IN DEM FESTEN WILLEN, die Grundlagen für einen immer engeren Zusammenschluß der europäischen Völker zu schaffen, ENTSCHLOSSEN, durch gemeinsames Handeln den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt ihrer Länder zu sichern, indem sie die Europa trennenden Schranken beseitigen,

IN DEM VORSATZ, die stetige Besserung der Lebens- und Beschäftigungsbedingungen ihrer Völker als wesentliches Ziel anzustreben,

IN DER ERKENNTNIS, daß zur Beseitigung der bestehenden Hindernisse ein einverständliches Vorgehen erforderlich ist, um eine beständige Wirtschaftsausweitung, einen ausgewogenen Handelsverkehr und einen redlichen Wettbewerb zu gewährleisten,

IN DEM BESTREBEN, ihre Volkswirtschaften zu einigen und deren harmonische Entwicklung zu fördern, indem sie den Abstand zwischen einzelnen Gebieten und den Rückstand weniger begünstigter Gebiete verringern,

IN DEM WUNSCH, durch eine gemeinsame Handelspolitik zur fortschreitenden Beseitigung der Beschränkungen im zwischenstaatlichen Wirtschaftsverkehr beizutragen, IN DER ABSICHT, die Verbundenheit Europas mit den überseeischen Ländern zu bekräftigen, und in dem Wunsch, entsprechend den Grundsätzen der Satzung der Vereinten Nationen den Wohlstand der überseeischen Länder zu fördern,

ENTSCHLOSSEN, durch diesen Zusammenschluß ihrer Wirtschaftskräfte Frieden und Freiheit zu wahren und zu festigen, und mit der Aufforderung an die anderen Völker Europas, die sich zu dem gleichen hohen Ziel bekennen, sich diesen Bestrebungen anzuschließen, ENTSCHLOSSEN, durch umfassenden Zugang zur Bildung und durch ständige Weiterbildung auf einen möglichst hohen Wissensstand ihrer Völker hinzuwirken,

HABEN BESCHLOSSEN, eine EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT zu gründen; sie haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt:

Anmerkung, es folgen die Namen der Bevollmächtigten)

DIESE SIND nach Austausch ihrer als gut und gehörig befundenen Vollmachten wie folgt übereingekommen:

---------------------------------------------------------------------

(*1) Seit dem ursprünglichen Vertragsschluß sind Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft geworden: Das Königreich Dänemark, die Griechische Republik, das Königreich Spanien, Irland, die Republik Österreich, die Portugiesische Republik, die Republik Finnland, das Königreich Schweden und das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland.