Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Beitrittsurkunde wurde am 27. Jänner 1998 bei der Regierung der Italienischen Republik hinterlegt; der Beitritt ist gemäß Art. 32 Abs. 2 des Übereinkommens durch Beschluß des Obersten Rates *1) mit 1. Jänner 1998 wirksam geworden. Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Beitrittsurkunde wurde am 27. Jänner 1998 bei der Regierung der Italienischen Republik hinterlegt; der Beitritt ist gemäß Artikel 32, Absatz 2, des Übereinkommens durch Beschluß des Obersten Rates *1) mit 1. Jänner 1998 wirksam geworden.
Nach Mitteilung der Regierung der Italienischen Republik haben folgende weitere Staaten das Übereinkommen ratifiziert oder sind ihm beigetreten:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Schweden, Spanien und Vereinigtes Königreich.
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*1) Kundgemacht in BGBl. III Nr. 105/1998*1) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 105 aus 1998,