Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Beitrittsurkunde wurde am 27. Jänner 1998 bei der Regierung der Italienischen Republik hinterlegt; der Beitritt ist gemäß Art. 32 Abs. 2 des Übereinkommens durch Beschluß des Obersten Rates 1) mit 1. Jänner 1998 wirksam geworden.Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Beitrittsurkunde wurde am 27. Jänner 1998 bei der Regierung der Italienischen Republik hinterlegt; der Beitritt ist gemäß Artikel 32, Absatz 2, des Übereinkommens durch Beschluß des Obersten Rates 1) mit 1. Jänner 1998 wirksam geworden.
Nach Mitteilung der Regierung der Italienischen Republik haben folgende weitere Staaten das Übereinkommen ratifiziert oder sind ihm beigetreten:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Schweden, Spanien und Vereinigtes Königreich.
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1) Kundgemacht in BGBl. III Nr. 106/19981) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 106 aus 1998,