Gründung eines europäischen Hochschulinstituts
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 105 aus 1998,
01.01.1998
29.09.1998
Übereinkommen über die Gründung eines europäischen Hochschulinstituts samt Schlußakte in der Fassung des Beschlusses Nr. 1/97 des Obersten Rates vom 19. Juni 1997, das Übereinkommen zur Revision des Übereinkommens über die Gründung eines europäischen Hochschulinstituts vom 18. Juni und 17. September 1992 und die Erklärung zum Übereinkommen zur Revision des Übereinkommens über die Gründung eines europäischen Hochschulinstituts vom 18. Juni und 17. September 1992
(NR: GP XX RV 908 AB 1023 S. 105. BR: AB 5595 S. 633.)
StF: BGBl. III Nr. 105/1998
Der Nationalrat hat beschlossen:
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Beitrittsurkunde wurde am 27. Jänner 1998 bei der Regierung der Italienischen Republik hinterlegt; der Beitritt ist gemäß Artikel 32, Absatz 2, des Übereinkommens durch Beschluß des Obersten Rates *1) mit 1. Jänner 1998 wirksam geworden.
Nach Mitteilung der Regierung der Italienischen Republik haben folgende weitere Staaten das Übereinkommen ratifiziert oder sind ihm beigetreten:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Schweden, Spanien und Vereinigtes Königreich.
---------------------------------------------------------------------
*1) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 105 aus 1998,