Bundesrecht konsolidiert

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Lehrpläne für Berufsschulen (Lehrplan 2016) § 6

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne für Berufsschulen (Lehrplan 2016)

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 211/2016 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 212/2017

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 6

Inkrafttretensdatum

04.08.2017

Außerkrafttretensdatum

11.09.2018

Index

70/02 Schulorganisation
70/07 Schule und Kirche

Text

Inkrafttreten; Außerkraftreten

Paragraph 6,
  1. Absatz eins,Die Landesschulräte werden gemäß Paragraph 6, Absatz eins, des Schulorganisationsgesetzes ermächtigt, die in den nachstehenden Absätzen vorgesehenen Inkrafttretenstermine um bis zu einem Jahr zu verschieben, soweit dies aus organisatorischen Gründen (zB aus Gründen der Lehrerinnen- und Lehrerversorgung oder aus räumlichen Gründen) erforderlich ist. Gleichzeitig ist ein in diesem Zusammenhang allenfalls erforderliches Verschieben des Außerkrafttretens von Anlagen gemäß den nachstehenden Absätzen vorzunehmen.
  2. Absatz 2,Diese Verordnung sowie die in den Anlagen enthaltenen Rahmenlehrpläne (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 211 aus 2016, treten hinsichtlich der 1. Klasse mit 1. September 2016, hinsichtlich der 2. Klasse mit 1. September 2017, hinsichtlich der 3. Klasse mit 1. September 2018 und hinsichtlich der 4. Klasse mit 1. September 2019 in Kraft.
  3. Absatz 3,Die nachstehend genannten Bestimmungen in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 212 aus 2017, treten wie folgt in Kraft:
    1. Ziffer eins
      Paragraph eins,, die Anlagen 65, 129, 158 und 166 bis 196 (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) treten hinsichtlich der 1. Klasse mit 1. September 2017, hinsichtlich der 2. Klasse mit 1. September 2018, hinsichtlich der 3. Klasse mit 1. September 2019 und hinsichtlich der 4. Klasse mit 1. September 2020 klassenweise aufsteigend in Kraft.
    2. Ziffer 2
      Paragraph 5 a, tritt mit 1. September 2017 in Kraft.
    3. Ziffer 3
      Paragraph 3, Absatz eins a und die Anlagen 1, 8, 22, 59, 120, 148 und 160 treten hinsichtlich der 1. und 2. Klasse mit 1. September 2017, hinsichtlich der 3. Klasse mit 1. September 2018 und hinsichtlich der 4. Klasse klassenweise aufsteigend mit 1. September 2019 in Kraft.

Im RIS seit

17.08.2017

Zuletzt aktualisiert am

27.09.2018

Gesetzesnummer

20009625

Dokumentnummer

NOR40196319

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