Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Vergütung des Aufwandes für Mitglieder von Beiräten und Jurys nach dem Kunstförderungsgesetz
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
25.09.2024
Außerkrafttretensdatum
Index
77 Kunst, Kultur
Text
Vergütung des Aufwandes für Beiräte und Jurys
§ 1.Paragraph eins,
Den Mitgliedern der gemäß § 9 Abs. 1 des Kunstförderungsgesetzes berufenen Beiräte und Jurys gebührt für die Teilnahme an einer Sitzung eine Vergütung von 200 Euro. Ab einer Sitzungsdauer von vier Stunden gebührt zusätzlich eine Vergütung von 50 Euro für jede angefangene Stunde. Insgesamt darf die Vergütung pro Sitzungstag und Mitglied den Wert von 400 Euro nicht überschreiten. Den Mitgliedern der gemäß Paragraph 9, Absatz eins, des Kunstförderungsgesetzes berufenen Beiräte und Jurys gebührt für die Teilnahme an einer Sitzung eine Vergütung von 200 Euro. Ab einer Sitzungsdauer von vier Stunden gebührt zusätzlich eine Vergütung von 50 Euro für jede angefangene Stunde. Insgesamt darf die Vergütung pro Sitzungstag und Mitglied den Wert von 400 Euro nicht überschreiten.
Im RIS seit
25.09.2024
Zuletzt aktualisiert am
25.09.2024
Gesetzesnummer
20009403
Dokumentnummer
NOR40265352