Vergütung des Aufwandes für Mitglieder von Beiräten und Jurys nach dem Kunstförderungsgesetz
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 429 aus 2015, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 258 aus 2024,
römisch fünf
Paragraph eins
25.09.2024
77 Kunst, Kultur
Den Mitgliedern der gemäß Paragraph 9, Absatz eins, des Kunstförderungsgesetzes berufenen Beiräte und Jurys gebührt für die Teilnahme an einer Sitzung eine Vergütung von 200 Euro. Ab einer Sitzungsdauer von vier Stunden gebührt zusätzlich eine Vergütung von 50 Euro für jede angefangene Stunde. Insgesamt darf die Vergütung pro Sitzungstag und Mitglied den Wert von 400 Euro nicht überschreiten.
25.09.2024
20009403
NOR40265352