Bundesrecht konsolidiert

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Luftverkehrsregeln 2014 § 22

Kurztitel

Luftverkehrsregeln 2014

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 297/2014 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 239/2025

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 22

Inkrafttretensdatum

19.03.2026

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

LVR 2014

Index

92 Luft- und Weltraumfahrt

Text

Flugplanabgabe, -schließung und Sonderregelungen bei Nachtflügen

Paragraph 22,
  1. Absatz eins,Der Flugplan ist entweder persönlich, fernmündlich, fernschriftlich, per Telefax oder in elektronischer Form abzugeben. Im Interesse der raschen Abwicklung des Luftverkehrs kann die Meldestelle für Flugverkehrsdienste die persönliche Flugplanabgabe anordnen. Wenn die Bodenfunkstelle des Abflugplatzes im Interesse einer raschen Abwicklung des Luftverkehrs zugestimmt hat, kann der Flugplan auch mittels Flugfunk-Sprechfunkverbindung abgegeben werden.
  2. Absatz 2,Bei Ambulanz-, Rettungs-, Such- und Evakuierungsflügen kann der Flugplan abweichend zu Absatz eins, mittels Flugfunk-Sprechfunkverbindung abgegeben werden, sobald ein Gebiet durchflogen wird, in dem diese hergestellt werden kann. Bei Ambulanz-, Rettungs-, Such- und Evakuierungsflügen bei Nacht, für welche kein Flugplan vor dem Start abgeben wurde, muss ein Nachtsichtgerät mitgeführt und im Bedarfsfall verwendet werden. Die Pflicht zur Mitführung und Verwendung eines Nachtsichtgerätes entfällt, wenn die zuständige Leitstelle die bedarfsgerechte Steuerung der Nachtkennzeichnung von Luftfahrthindernissen per Fernschaltung übernimmt und der Pilot bzw. die Pilotin darüber hinreichende Gewissheit hat.
  3. Absatz 3,Die Schließung des Flugplanes (Landemeldung) ist neben den in SERA.4020 Litera a, genannten Möglichkeiten auch fernmündlich oder in elektronischer Form zulässig („Homebriefing“).

Schlagworte

Ambulanzflug, Rettungsflug, Suchflug

Im RIS seit

12.11.2025

Zuletzt aktualisiert am

12.11.2025

Gesetzesnummer

20008992

Dokumentnummer

NOR40272518

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2014/297/P22/NOR40272518

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