Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Lehrpläne – Alevitischer Religionsunterricht an Volksschulen, Hauptschulen, NMS, AHS, BMS, BHS
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 2
Inkrafttretensdatum
23.12.2015
Außerkrafttretensdatum
Index
70/06 Schulunterricht
Text
§ 2.Paragraph 2,
Die nachstehend genannten Lehrpläne für den Alevitischen Religionsunterricht wurden von der Islamischen Alevitischen Glaubensgemeinschaft in Österreich hinsichtlich der Oberstufen allgemein bildender höherer Schulen, berufsbildenden mittleren Schulen und berufsbildenden höheren Schulen mit Wirksamkeit ab dem Schuljahr 2015/16 erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht: Die nachstehend genannten Lehrpläne für den Alevitischen Religionsunterricht wurden von der Islamischen Alevitischen Glaubensgemeinschaft in Österreich hinsichtlich der Oberstufen allgemein bildender höherer Schulen, berufsbildenden mittleren Schulen und berufsbildenden höheren Schulen mit Wirksamkeit ab dem Schuljahr 2015/16 erlassen und werden hiermit gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht:
Lehrplan für den Alevitischen Religionsunterricht an den Oberstufen allgemein bildender höherer Schulen
| Anlage 3 |
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Lehrplan für den Alevitischen Religionsunterricht an berufsbildenden mittleren Schulen
| Anlage 4 |
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Lehrplan für den Alevitischen Religionsunterricht an berufsbildenden höheren Schulen
| Anlage 5 |
Im RIS seit
05.01.2016
Zuletzt aktualisiert am
11.01.2016
Gesetzesnummer
20008767
Dokumentnummer
NOR40178117