Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Lehrpläne – Alevitischer Religionsunterricht an Volksschulen, Hauptschulen, NMS, AHS, BMS, BHS
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 2
Inkrafttretensdatum
28.04.2015
Außerkrafttretensdatum
22.12.2015
Index
70/06 Schulunterricht
Text
§ 2.Paragraph 2,
Die nachstehend genannten Lehrpläne für den Alevitischen Religionsunterricht wurden von der Islamischen Alevitischen Glaubensgemeinschaft in Österreich hinsichtlich der 5. Klassen der Oberstufen allgemein bildender höherer Schulen, der 1. Klassen berufsbildender mittlerer Schulen und der I. Jahrgänge berufsbildender höherer Schulen mit Wirksamkeit vom 1. September 2015 und hinsichtlich der weiteren Klassen bzw. Jahrgänge jeweils mit Wirksamkeit vom 1. September der Folgejahre klassen- bzw. jahrgangsweise aufsteigend erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht: Die nachstehend genannten Lehrpläne für den Alevitischen Religionsunterricht wurden von der Islamischen Alevitischen Glaubensgemeinschaft in Österreich hinsichtlich der 5. Klassen der Oberstufen allgemein bildender höherer Schulen, der 1. Klassen berufsbildender mittlerer Schulen und der römisch eins. Jahrgänge berufsbildender höherer Schulen mit Wirksamkeit vom 1. September 2015 und hinsichtlich der weiteren Klassen bzw. Jahrgänge jeweils mit Wirksamkeit vom 1. September der Folgejahre klassen- bzw. jahrgangsweise aufsteigend erlassen und werden hiermit gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht:
Lehrplan für den Alevitischen Religionsunterricht an den Oberstufen allgemein bildender höherer Schulen
| Anlage 3 |
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Lehrplan für den Alevitischen Religionsunterricht an berufsbildenden mittleren Schulen
| Anlage 4 |
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Lehrplan für den Alevitischen Religionsunterricht an berufsbildenden höheren Schulen
| Anlage 5 |
Im RIS seit
05.05.2015
Zuletzt aktualisiert am
05.01.2016
Gesetzesnummer
20008767
Dokumentnummer
NOR40170156