Kurztitel

Lehrpläne – Alevitischer Religionsunterricht an Volksschulen, Hauptschulen, NMS, AHS, BMS, BHS

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 14 aus 2014, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 447 aus 2015,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

23.12.2015

Text

Paragraph 2,

Die nachstehend genannten Lehrpläne für den Alevitischen Religionsunterricht wurden von der Islamischen Alevitischen Glaubensgemeinschaft in Österreich hinsichtlich der Oberstufen allgemein bildender höherer Schulen, berufsbildenden mittleren Schulen und berufsbildenden höheren Schulen mit Wirksamkeit ab dem Schuljahr 2015/16 erlassen und werden hiermit gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht:

  1. Ziffer 3
    Lehrplan für den Alevitischen Religionsunterricht an den Oberstufen allgemein bildender höherer Schulen

Anlage 3

 

 

  1. Ziffer 4
    Lehrplan für den Alevitischen Religionsunterricht an berufsbildenden mittleren Schulen

Anlage 4

 

 

  1. Ziffer 5
    Lehrplan für den Alevitischen Religionsunterricht an berufsbildenden höheren Schulen

Anlage 5