Kurztitel

Lehrpläne – Alevitischer Religionsunterricht an Volksschulen, Hauptschulen, NMS, AHS, BMS, BHS

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 14 aus 2014, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 89 aus 2015,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

28.04.2015

Außerkrafttretensdatum

22.12.2015

Text

Paragraph 2,

Die nachstehend genannten Lehrpläne für den Alevitischen Religionsunterricht wurden von der Islamischen Alevitischen Glaubensgemeinschaft in Österreich hinsichtlich der 5. Klassen der Oberstufen allgemein bildender höherer Schulen, der 1. Klassen berufsbildender mittlerer Schulen und der römisch eins. Jahrgänge berufsbildender höherer Schulen mit Wirksamkeit vom 1. September 2015 und hinsichtlich der weiteren Klassen bzw. Jahrgänge jeweils mit Wirksamkeit vom 1. September der Folgejahre klassen- bzw. jahrgangsweise aufsteigend erlassen und werden hiermit gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht:

  1. Ziffer 3
    Lehrplan für den Alevitischen Religionsunterricht an den Oberstufen allgemein bildender höherer Schulen

Anlage 3

 

 

  1. Ziffer 4
    Lehrplan für den Alevitischen Religionsunterricht an berufsbildenden mittleren Schulen

Anlage 4

 

 

  1. Ziffer 5
    Lehrplan für den Alevitischen Religionsunterricht an berufsbildenden höheren Schulen

Anlage 5