Bundesrecht konsolidiert

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WFA-Grundsatz-Verordnung § 1

Kurztitel

WFA-Grundsatz-Verordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 489/2012 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 67/2015

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.04.2015

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

WFA-GV

Index

31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget

Text

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

Gegenstand

Paragraph eins,
  1. Absatz eins,Diese Verordnung regelt die Grundsätze der wirkungsorientierten Folgenabschätzung und der internen Evaluierung von Regelungsvorhaben und von Vorhaben von außerordentlicher finanzieller Bedeutung gemäß Paragraph 58, Absatz 2, BHG 2013.
  2. Absatz 2,Diese Verordnung legt das grundsätzliche Vorgehen bei der Durchführung einer wirkungsorientierten Folgenabschätzung und einer vereinfachten wirkungsorientierten Folgenabschätzung fest, zudem, welche konkreten Wirkungsdimensionen abzuschätzen und gemäß welchen Kriterien Auswirkungen als wesentlich zu qualifizieren sind.

Im RIS seit

08.04.2015

Zuletzt aktualisiert am

09.04.2015

Gesetzesnummer

20008150

Dokumentnummer

NOR40169939

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