Kurztitel

WFA-Grundsatz-Verordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 489 aus 2012, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 67 aus 2015,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

01.04.2015

Text

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

Gegenstand

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Diese Verordnung regelt die Grundsätze der wirkungsorientierten Folgenabschätzung und der internen Evaluierung von Regelungsvorhaben und von Vorhaben von außerordentlicher finanzieller Bedeutung gemäß Paragraph 58, Absatz 2, BHG 2013.
  2. Absatz 2,Diese Verordnung legt das grundsätzliche Vorgehen bei der Durchführung einer wirkungsorientierten Folgenabschätzung und einer vereinfachten wirkungsorientierten Folgenabschätzung fest, zudem, welche konkreten Wirkungsdimensionen abzuschätzen und gemäß welchen Kriterien Auswirkungen als wesentlich zu qualifizieren sind.