Bundesrecht konsolidiert

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WFA-Grundsatz-Verordnung § 1

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

WFA-Grundsatz-Verordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 489/2012

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.01.2013

Außerkrafttretensdatum

31.03.2015

Abkürzung

WFA-GV

Index

31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget

Text

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

Gegenstand

Paragraph eins,
  1. Absatz eins,Diese Verordnung regelt die Grundsätze der wirkungsorientierten Folgenabschätzung und der internen Evaluierung von Regelungsvorhaben und von Vorhaben von außerordentlicher finanzieller Bedeutung gemäß Paragraph 58, Absatz 2, BHG 2013.
  2. Absatz 2,Diese Verordnung legt das grundsätzliche Vorgehen bei der Durchführung einer wirkungsorientierten Folgenabschätzung fest, weiters, welche konkreten Wirkungsdimensionen abzuschätzen und gemäß welchen Kriterien Auswirkungen als wesentlich zu qualifizieren sind.

Im RIS seit

08.01.2013

Zuletzt aktualisiert am

08.04.2015

Gesetzesnummer

20008150

Dokumentnummer

NOR40145758

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