(1)Absatz eins,Der Lieferant hat dem Endverbraucher, dessen Verbrauch mithilfe eines intelligenten Messgerätes gemessen wird, eine monatliche Verbrauchs- und Stromkosteninformation kostenlos zu senden. Die Anforderungen gemäß § 3 Z 1 lit. c und d sind dabei zu berücksichtigen.Der Lieferant hat dem Endverbraucher, dessen Verbrauch mithilfe eines intelligenten Messgerätes gemessen wird, eine monatliche Verbrauchs- und Stromkosteninformation kostenlos zu senden. Die Anforderungen gemäß Paragraph 3, Ziffer eins, Litera c und d sind dabei zu berücksichtigen.