Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Datenformat- und VerbrauchsinformationsdarstellungsVO 2012 § 5

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Datenformat- und VerbrauchsinformationsdarstellungsVO 2012

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 313/2012

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 5

Inkrafttretensdatum

25.09.2012

Außerkrafttretensdatum

19.12.2013

Abkürzung

DAVID-VO 2012

Index

58/02 Energierecht

Text

Anforderungen zur Darstellung der Verbrauchsinformation durch den Lieferanten

Paragraph 5,
  1. Absatz eins,Der Lieferant hat dem Endverbraucher, dessen Verbrauch mithilfe eines intelligenten Messgerätes gemessen wird, eine monatliche Verbrauchs- und Stromkosteninformation kostenlos zu senden. Die Anforderungen gemäß Paragraph 3, Ziffer eins, Litera c und d sind dabei zu berücksichtigen.
  2. Absatz 2,Auf dessen Verlangen ist dem Endverbraucher die Information kostenlos in Papierform zu übermitteln.

Schlagworte

Verbrauchsinformation

Im RIS seit

28.09.2012

Zuletzt aktualisiert am

16.01.2014

Gesetzesnummer

20007999

Dokumentnummer

NOR40142531

Navigation im Suchergebnis