Kurztitel

Datenformat- und VerbrauchsinformationsdarstellungsVO 2012

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 313 aus 2012, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 468 aus 2013,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 5

Inkrafttretensdatum

20.12.2013

Text

Anforderungen zur Darstellung der Verbrauchs- und Stromkosteninformation durch den Lieferanten

Paragraph 5,

  1. Absatz eins,Der Lieferant hat dem Endverbraucher, dessen Verbrauch mithilfe eines intelligenten Messgerätes gemessen wird, eine monatliche Verbrauchs- und Stromkosteninformation kostenlos zu senden. Die Anforderungen gemäß Paragraph 3, Ziffer eins, Litera c und d sind dabei zu berücksichtigen.
  2. Absatz 2,Auf dessen Verlangen ist dem Endverbraucher die Information kostenlos in Papierform zu übermitteln.