Kurztitel

Datenformat- und VerbrauchsinformationsdarstellungsVO 2012

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 313 aus 2012,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 5

Inkrafttretensdatum

25.09.2012

Außerkrafttretensdatum

19.12.2013

Text

Anforderungen zur Darstellung der Verbrauchsinformation durch den Lieferanten

Paragraph 5,

  1. Absatz eins,Der Lieferant hat dem Endverbraucher, dessen Verbrauch mithilfe eines intelligenten Messgerätes gemessen wird, eine monatliche Verbrauchs- und Stromkosteninformation kostenlos zu senden. Die Anforderungen gemäß Paragraph 3, Ziffer eins, Litera c und d sind dabei zu berücksichtigen.
  2. Absatz 2,Auf dessen Verlangen ist dem Endverbraucher die Information kostenlos in Papierform zu übermitteln.