Bundesrecht konsolidiert

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Verordnung über die Eignungsprüfungen, Abschlussprüfungen und Befähigungsprüfungen an Bundessportakademien § 1

Kurztitel

Verordnung über die Eignungsprüfungen, Abschlussprüfungen und Befähigungsprüfungen an Bundessportakademien

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 351/2011 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 90/2017

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.04.2017

Außerkrafttretensdatum

Index

70/02 Schulorganisation
70/06 Schulunterricht

Text

1. Abschnitt

Geltungsbereich

Paragraph eins,

Diese Verordnung gilt für die an den öffentlichen und mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Bundessportakademien durchzuführenden Eignungsprüfungen, Abschlussprüfungen und Befähigungsprüfungen.

Im RIS seit

06.04.2017

Zuletzt aktualisiert am

12.04.2017

Gesetzesnummer

20007515

Dokumentnummer

NOR40192094

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