Verordnung über die Eignungsprüfungen, Abschlussprüfungen und Befähigungsprüfungen an Bundessportakademien
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 351 aus 2011, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 90 aus 2017,
römisch fünf
Paragraph eins
01.04.2017
70/02 Schulorganisation; 70/06 Schulunterricht
Diese Verordnung gilt für die an den öffentlichen und mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Bundessportakademien durchzuführenden Eignungsprüfungen, Abschlussprüfungen und Befähigungsprüfungen.
12.04.2017
20007515
NOR40192094