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Verordnung über die Eignungsprüfungen, Abschlussprüfungen und Befähigungsprüfungen an Bundessportakademien § 1

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Verordnung über die Eignungsprüfungen, Abschlussprüfungen und Befähigungsprüfungen an Bundessportakademien

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 351/2011

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.10.2011

Außerkrafttretensdatum

31.03.2017

Index

70/02 Schulorganisation
70/06 Schulunterricht

Text

1. Abschnitt

Geltungsbereich

Paragraph eins,

Diese Verordnung gilt für die an den öffentlichen und mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern durchzuführenden Eignungsprüfungen, Abschlussprüfungen und Befähigungsprüfungen.

Im RIS seit

08.11.2011

Zuletzt aktualisiert am

06.04.2017

Gesetzesnummer

20007515

Dokumentnummer

NOR40132675

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