Verordnung über die Eignungsprüfungen, Abschlussprüfungen und Befähigungsprüfungen an Bundessportakademien
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 351 aus 2011,
römisch fünf
Paragraph eins
01.10.2011
31.03.2017
70/02 Schulorganisation; 70/06 Schulunterricht
Diese Verordnung gilt für die an den öffentlichen und mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern durchzuführenden Eignungsprüfungen, Abschlussprüfungen und Befähigungsprüfungen.
06.04.2017
20007515
NOR40132675