Bundesrecht konsolidiert

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Angaben zur Wirkungsorientierung-VO § 1

Kurztitel

Angaben zur Wirkungsorientierung-VO

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 244/2011 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 106/2025

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

12.06.2025

Außerkrafttretensdatum

Index

31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget

Beachte

Ist erstmals bei Erstellung des Entwurfes des Bundesfinanzgesetzes und seiner Teilhefte für das Finanzjahr 2013 anzuwenden (vgl. § 12 Abs. 1).

Text

1. Abschnitt

Geltungsbereich

Paragraph eins,

Die Verordnung regelt die Vorgaben für die Darstellung der Angaben zur Wirkungsorientierung, insbesondere auch unter Berücksichtigung des Ziels der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern im Bundesvoranschlagsentwurf und in den Teilheften in qualitativer und quantitativer Hinsicht je Gliederungsebene des Bundesvoranschlages.

Im RIS seit

12.06.2025

Zuletzt aktualisiert am

12.06.2025

Gesetzesnummer

20007393

Dokumentnummer

NOR40269595

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2011/244/P1/NOR40269595

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