Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Angaben zur Wirkungsorientierung-VO
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
12.06.2025
Außerkrafttretensdatum
Index
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget
Beachte
Ist erstmals bei Erstellung des Entwurfes des Bundesfinanzgesetzes und seiner Teilhefte für das Finanzjahr 2013 anzuwenden (vgl. § 12 Abs. 1).
Text
1. Abschnitt
Geltungsbereich
§ 1.Paragraph eins,
Die Verordnung regelt die Vorgaben für die Darstellung der Angaben zur Wirkungsorientierung, insbesondere auch unter Berücksichtigung des Ziels der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern im Bundesvoranschlagsentwurf und in den Teilheften in qualitativer und quantitativer Hinsicht je Gliederungsebene des Bundesvoranschlages.
Im RIS seit
12.06.2025
Zuletzt aktualisiert am
12.06.2025
Gesetzesnummer
20007393
Dokumentnummer
NOR40269595