Angaben zur Wirkungsorientierung-VO
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 244 aus 2011, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 106 aus 2025,
römisch fünf
Paragraph eins
12.06.2025
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget
Ist erstmals bei Erstellung des Entwurfes des Bundesfinanzgesetzes und seiner Teilhefte für das Finanzjahr 2013 anzuwenden vergleiche Paragraph 12, Absatz eins,).
Die Verordnung regelt die Vorgaben für die Darstellung der Angaben zur Wirkungsorientierung, insbesondere auch unter Berücksichtigung des Ziels der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern im Bundesvoranschlagsentwurf und in den Teilheften in qualitativer und quantitativer Hinsicht je Gliederungsebene des Bundesvoranschlages.
12.06.2025
20007393
NOR40269595