Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Angaben zur Wirkungsorientierung-VO
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
30.07.2011
Außerkrafttretensdatum
11.06.2025
Index
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget
Beachte
Ist erstmals bei Erstellung des Entwurfes des Bundesfinanzgesetzes und seiner Teilhefte für das Finanzjahr 2013 anzuwenden (vgl. § 12 Abs. 1).
Text
1. Abschnitt
Geltungsbereich
§ 1.Paragraph eins,
Die Verordnung regelt
die Vorgaben für die Darstellung der Angaben zur Wirkungsorientierung, insbesondere auch unter Berücksichtigung des Ziels der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern im Bundesvoranschlagsentwurf und in den Teilheften in qualitativer und quantitativer Hinsicht je Gliederungsebene des Bundesvoranschlages und
die Berücksichtigung von Empfehlungen des Rechnungshofes und die dazu ergehenden Stellungnahmen der zuständigen haushaltsleitenden Organe.
Im RIS seit
09.08.2011
Zuletzt aktualisiert am
12.06.2025
Gesetzesnummer
20007393
Dokumentnummer
NOR40131024