Der vorhandene Alkoholgehalt ist für Weine bis zum Jahrgang 2009 mit mindestens 12% vol. am Etikett anzugeben. Für Weine ab dem Jahrgang 2010 ist der vorhandene Alkoholgehalt mit 12,0% vol. oder 12,5% vol. am Etikett anzugeben. Mit Beschluss des Regionalen Weinkomitees Weinviertel kann in Ausnahmejahren der vorhandene Alkoholgehalt am Etikett für Weine ab dem Jahrgang 2010 auch mit 13,0% vol. angegeben werden. Dieser Beschluss ist bis spätestens 1. Dezember des jeweiligen Erntejahres dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft mitzuteilen.