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Vergütungen und Gebühren für die Rechtsanwaltsprüfung, die Notariatsprüfung und die Prüfung der Gleichwertigkeit nach dem ABAG § 1

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Vergütungen und Gebühren für die Rechtsanwaltsprüfung, die Notariatsprüfung und die Prüfung der Gleichwertigkeit nach dem ABAG

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 272/2009 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 329/2022

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.09.2022

Außerkrafttretensdatum

30.04.2025

Index

27/01 Rechtsanwälte
27/02 Notare
27/04 Sonstiges Rechtspflege

Text

Paragraph eins,

Die Mitglieder der Ausbildungsprüfungskommission erhalten für ihre Tätigkeit je Bewerber folgende Vergütungen:

  1. Ziffer eins
    Für die Erstattung eines Gutachtens nach Paragraph 3, Absatz 3, ABAG jeweils
    161 Euro;
  2. Ziffer 2
    für ihre Tätigkeit bei der Ergänzungsprüfung nach Paragraph 5, ABAG
    1. Litera a
      als Vorsitzender
      133 Euro;
    2. Litera b
      als sonstiges Mitglied
      120 Euro.

Schlagworte

Berufungskommission

Im RIS seit

31.08.2022

Zuletzt aktualisiert am

29.04.2025

Gesetzesnummer

20006425

Dokumentnummer

NOR40246957

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2009/272/P1/NOR40246957

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