Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Vergütungen und Gebühren für die Rechtsanwaltsprüfung, die Notariatsprüfung und die Prüfung der Gleichwertigkeit nach dem ABAG § 1

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Vergütungen und Gebühren für die Rechtsanwaltsprüfung, die Notariatsprüfung und die Prüfung der Gleichwertigkeit nach dem ABAG

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 272/2009

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.09.2009

Außerkrafttretensdatum

31.12.2013

Index

27/01 Rechtsanwälte
27/02 Notare
27/04 Sonstiges Rechtspflege

Text

Paragraph eins,
  1. Absatz eins,Die Mitglieder der Ausbildungsprüfungskommission erhalten für ihre Tätigkeit je Bewerber folgende Vergütungen:
    1. Ziffer eins
      Für die Erstattung eines Gutachtens nach Paragraph 3, Absatz 3, ABAG jeweils
      120 Euro;
    2. Ziffer 2
      für ihre Tätigkeit bei der Ergänzungsprüfung nach Paragraph 5, ABAG
      1. Litera a
        als Vorsitzender
        100 Euro;
      2. Litera b
        als sonstiges Mitglied
        90 Euro.
  2. Absatz 2,Die Mitglieder der Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission erhalten als Vergütung für ihre Tätigkeit als Mitglied des zur Entscheidung über eine Berufung des Bewerbers gegen die Entscheidung des Präses der Ausbildungsprüfungskommission zuständigen Senats (Paragraph 4, ABAG) jeweils 100 Euro.

Schlagworte

Berufungskommission

Im RIS seit

17.09.2009

Zuletzt aktualisiert am

20.01.2014

Gesetzesnummer

20006425

Dokumentnummer

NOR40109654

Navigation im Suchergebnis