Bundesrecht konsolidiert

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Vergütungen und Gebühren für die Rechtsanwaltsprüfung, die Notariatsprüfung und die Prüfung der Gleichwertigkeit nach dem ABAG § 1

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Vergütungen und Gebühren für die Rechtsanwaltsprüfung, die Notariatsprüfung und die Prüfung der Gleichwertigkeit nach dem ABAG

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 272/2009 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 119/2020

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.04.2020

Außerkrafttretensdatum

31.08.2022

Index

27/01 Rechtsanwälte
27/02 Notare
27/04 Sonstiges Rechtspflege

Text

Paragraph eins,

Die Mitglieder der Ausbildungsprüfungskommission erhalten für ihre Tätigkeit je Bewerber folgende Vergütungen:

  1. Ziffer eins
    Für die Erstattung eines Gutachtens nach Paragraph 3, Absatz 3, ABAG jeweils
    146 Euro;
  2. Ziffer 2
    für ihre Tätigkeit bei der Ergänzungsprüfung nach Paragraph 5, ABAG
    1. Litera a
      als Vorsitzender
      121 Euro;
    2. Litera b
      als sonstiges Mitglied
      109 Euro.

Schlagworte

Berufungskommission

Im RIS seit

27.03.2020

Zuletzt aktualisiert am

31.08.2022

Gesetzesnummer

20006425

Dokumentnummer

NOR40221755

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