Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Verbot des Bereitstellens auf den Markt von Tierarzneimitteln oder Arzneimitteln, die bestimmte Stoffe mit hormonaler oder thyreostatischer Wirkung oder ß-Agonisten enthalten
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 2
Inkrafttretensdatum
29.01.2025
Außerkrafttretensdatum
Index
82/04 Apotheken, Arzneimittel
Text
§ 2.Paragraph 2,
Das Bereitstellen auf den Markt von Tierarzneimitteln, die Stoffe des Anhangs enthalten, zur Anwendung an Nutztieren oder an Tieren der Aquakultur, ist verboten.
Im RIS seit
30.01.2025
Zuletzt aktualisiert am
30.01.2025
Gesetzesnummer
20006398
Dokumentnummer
NOR40268025