Bundesrecht konsolidiert

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Verbot des Bereitstellens auf den Markt von Tierarzneimitteln oder Arzneimitteln, die bestimmte Stoffe mit hormonaler oder thyreostatischer Wirkung oder ß-Agonisten enthalten § 2

Kurztitel

Verbot des Bereitstellens auf den Markt von Tierarzneimitteln oder Arzneimitteln, die bestimmte Stoffe mit hormonaler oder thyreostatischer Wirkung oder ß-Agonisten enthalten

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 229/2009 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 10/2025

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 2

Inkrafttretensdatum

29.01.2025

Außerkrafttretensdatum

Index

82/04 Apotheken, Arzneimittel

Text

Paragraph 2,

Das Bereitstellen auf den Markt von Tierarzneimitteln, die Stoffe des Anhangs enthalten, zur Anwendung an Nutztieren oder an Tieren der Aquakultur, ist verboten.

Im RIS seit

30.01.2025

Zuletzt aktualisiert am

30.01.2025

Gesetzesnummer

20006398

Dokumentnummer

NOR40268025

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2009/229/P2/NOR40268025

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