Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Verbot des Bereitstellens auf den Markt von Tierarzneimitteln oder Arzneimitteln, die bestimmte Stoffe mit hormonaler oder thyreostatischer Wirkung oder ß-Agonisten enthalten
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 2
Inkrafttretensdatum
18.07.2009
Außerkrafttretensdatum
28.01.2025
Index
82/04 Apotheken, Arzneimittel
Text
§ 2.Paragraph 2,
Das Inverkehrbringen von Arzneimitteln, die Stoffe des Anhangs enthalten, zur Anwendung an Nutztieren oder an Tieren der Aquakultur, ist verboten.
Im RIS seit
26.08.2009
Zuletzt aktualisiert am
30.01.2025
Gesetzesnummer
20006398
Dokumentnummer
NOR40108630