Bundesrecht konsolidiert

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Verbot des Bereitstellens auf den Markt von Tierarzneimitteln oder Arzneimitteln, die bestimmte Stoffe mit hormonaler oder thyreostatischer Wirkung oder ß-Agonisten enthalten § 2

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Verbot des Bereitstellens auf den Markt von Tierarzneimitteln oder Arzneimitteln, die bestimmte Stoffe mit hormonaler oder thyreostatischer Wirkung oder ß-Agonisten enthalten

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 229/2009

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 2

Inkrafttretensdatum

18.07.2009

Außerkrafttretensdatum

28.01.2025

Index

82/04 Apotheken, Arzneimittel

Text

Paragraph 2,

Das Inverkehrbringen von Arzneimitteln, die Stoffe des Anhangs enthalten, zur Anwendung an Nutztieren oder an Tieren der Aquakultur, ist verboten.

Im RIS seit

26.08.2009

Zuletzt aktualisiert am

30.01.2025

Gesetzesnummer

20006398

Dokumentnummer

NOR40108630

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2009/229/P2/NOR40108630

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