Verbot des Bereitstellens auf den Markt von Tierarzneimitteln oder Arzneimitteln, die bestimmte Stoffe mit hormonaler oder thyreostatischer Wirkung oder ß-Agonisten enthalten
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 229 aus 2009, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 10 aus 2025,
römisch fünf
Paragraph 2
29.01.2025
82/04 Apotheken, Arzneimittel
Das Bereitstellen auf den Markt von Tierarzneimitteln, die Stoffe des Anhangs enthalten, zur Anwendung an Nutztieren oder an Tieren der Aquakultur, ist verboten.
30.01.2025
20006398
NOR40268025