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Lehrplan – Evangelischer Religionsunterricht an berufsbildenden Schulen Anl. 1

Kurztitel

Lehrplan – Evangelischer Religionsunterricht an berufsbildenden Schulen

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 130/2009 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 395/2019

Typ

K

§/Artikel/Anlage

Anl. 1

Inkrafttretensdatum

01.09.2020

Außerkrafttretensdatum

Index

70/07 Schule und Kirche

Beachte

jahrgangs- bzw. klassenweise aufsteigendes Inkrafttreten (vgl. § 2 Z 5, BGBl. II Nr. 395/2019)

Text

Anlage Lehrplan für den evangelischen Religionsunterricht an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (ausgenommen Fachschulen für pädagogische Assistenzberufe und Bildungsanstalten für Elementarpädagogik), einschließlich deren Sonderformen sowie an der Polytechnischen Schule und an Berufsschulen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der evangelische Religionsunterricht hat Teil am allgemeinen Bildungsziel der Schule (Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 242 aus 1962,) und leistet einen grundlegenden Beitrag zur religiös-ethisch-philosophischen Bildungsdimension der Schule, indem er die Schülerinnen und Schüler in ihrer Suche nach Sinn unterstützt. Neben der Entwicklung von Selbst- und Sozialkompetenz, emotionaler und methodischer Kompetenz sowie dem Erwerb von Kenntnissen, kann der Religionsunterricht insbesondere Orientierungen zur Lebensgestaltung und Hilfen zur Bewältigung von Alltags- und Grenzsituationen im privaten, beruflichen und schulischen Leben anbieten.

Der evangelische Religionsunterricht an der Schule ist doppelt begründet: Einerseits im Verkündigungs- und Bildungsauftrag der Kirche, andererseits im Erziehungs- und Bildungsauftrag der öffentlichen Schule. Er nimmt als eigenes Fach die religiöse und ethische Dimension des umfassenden Bildungsauftrages der Schule wahr. Er bietet den Schülerinnen und Schülern eine Begegnung mit der biblischen Verkündigung, wie sie in der Heiligen Schrift und in den Bekenntnissen bezeugt wird, sowie eine Begegnung mit dem Bildungsauftrag der Gesellschaft in einem gegenseitigen Dialog. In der Auseinandersetzung mit religiösen und ethischen Themen im beruflichen Kontext lernen sie Möglichkeiten der persönlichen Orientierung und Sinnfindung kennen, erproben ihre Fähigkeit zu Verständigung und Toleranz und üben sich in Solidarität.

Der evangelische Religionsunterricht ermöglicht Schülerinnen und Schülern sich selbst und andere als Geschöpfe Gottes mit individuellen Stärken und Schwächen wahrzunehmen. Er bestärkt sie im Sinne der Inklusion, sich und andere anzunehmen und im Blick auf gemeinsame Aufgaben Verantwortung für sich und die Gemeinschaft zu übernehmen. Er unterstützt die Heranwachsenden dabei, den Glauben als Möglichkeit zu entdecken, die Wirklichkeit zu deuten, ihr Leben zu gestalten und religiöse Sprach- und Gestaltungsfähigkeit zu entwickeln. Er fördert die Rückbesinnung auf die eigenen religiösen und kulturellen Wurzeln und eröffnet Räume des interreligiösen und interkulturellen Lernens. Er beteiligt sich an der Gestaltung der Schule als Lebens- und Erfahrungsraum, insbesondere durch die Mitgestaltung von Festen, Feiern und Gottesdiensten.

Religiöser Kompetenzerwerb schließt an das Verständnis von Kompetenzorientierung in der beruflichen Bildung. Darüber hinaus gibt es im berufsbildenden Schulwesen spezifische Schularten und Ausbildungsgänge, in denen der religiöse Kompetenzerwerb explizit zum Berufsbild gehört.

Kompetenzmodell

Der evangelische Religionsunterricht unterstützt den Erwerb von prozessorientierten Kompetenzen in folgenden Kompetenzbereichen:

  • Strichaufzählung
    Wahrnehmen und beschreiben (Perzeption)
  • Strichaufzählung
    Verstehen und deuten (Kognition)
  • Strichaufzählung
    Gestalten und handeln (Performanz)
  • Strichaufzählung
    Kommunizieren und (be)urteilen (Interaktion)
  • Strichaufzählung
    Teilhaben und entscheiden (Partizipation)

Dabei greift der evangelische Religionsunterricht auf folgende inhaltsbezogene Kompetenzdimensionen von Religion zurück:

  • Strichaufzählung
    Menschen und ihre Lebensorientierung
  • Strichaufzählung
    Gelehrte und gelebte Bezugsreligion
  • Strichaufzählung
    Religion in Gesellschaft und Kultur
  • Strichaufzählung
    Religiöse und weltanschauliche Vielfalt

Grundkompetenzen

Der evangelische Religionsunterricht will Schülerinnen und Schüler zu folgende Kompetenzen führen:

  • Strichaufzählung
    Sich selbst und das eigene Lebensumfeld offen und differenziert wahrnehmen
  • Strichaufzählung
    Beziehungen achtsam und wertschätzend gestalten
  • Strichaufzählung
    Grundlagen und Grundformen evangelischen Glaubens verstehen
  • Strichaufzählung
    Ausdrucksformen des Glaubens kennen, reflektieren, gestalten
  • Strichaufzählung
    Inhalte und Deutungsmuster eigener und anderer Konfessionen/Religionen/Weltanschauungen kennen und respektvoll kommunizieren sowie Zweifel und Kritik artikulieren
  • Strichaufzählung
    Herausforderungen unserer Welt wahrnehmen, auf Grund des evangelischen Glaubens Stellung beziehen und ethisch verantwortlich handeln

Didaktische Grundsätze

  1. Ziffer eins
    Die Lebenswelten und Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler, der Lehrerinnen und Lehrer stehen im Mittelpunkt. Sie sind Ausgangspunkt und Ziel zugleich.
  2. Ziffer 2
    Der Religionsunterricht nimmt das unterschiedliche Ausmaß kirchlicher Sozialisation bzw. religiöser Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler durch Differenzierung und Individualisierung ernst und wendet sich an alle Schülerinnen und Schüler, wie unterschiedlich ihre religiösen Einstellungen auch sein mögen.
  3. Ziffer 3
    Diese Auseinandersetzung führt alle im Lernprozess Beteiligten zu einem neuen, eigenverantwortlichen Umgang mit sich selbst, zu einer offenen Haltung der Umwelt gegenüber und zum Dialog mit Menschen, die anders sind als sie selbst.
  4. Ziffer 4
    Die Lehrerinnen und Lehrer im Unterrichtsgegenstand Evangelische Religion bieten vielfältige, schulartspezifische, individualisierte, subjektbezogene Lernformen. Die didaktisch-methodischen Entscheidungen der Lehrer*innen werden in theologischer Verantwortung, die einerseits der Bibel und den Bekenntnisschriften und andererseits einer ökumenischen bzw. interreligiösen Dialogfähigkeit verpflichtet sind, und unter Berücksichtigung der fachspezifischen Besonderheiten (Groß-/Kleingruppen, Anzahl der Wochenstunden, oftmals jahrgangs- und schulübergreifend, Stadt/Land, Diasporasituation, regionale Besonderheiten) getroffen. Blockungen von Unterrichtsstunden zu größeren Einheiten können unter bestimmten organisatorischen und pädagogischen Bedingungen sinnvoll sein.

Zentrales fachliches Konzept

Der evangelische Religionsunterricht leistet einen grundlegenden Beitrag zur religiös-ethisch-philosophischen Bildungsdimension der Schule, indem er die Schülerinnen und Schüler in ihrer Suche nach Sinn begleitet, Kommunikation einübt, die Stellung des Menschen in der Gesellschaft kritisch wahrnimmt, ein förderliches Verhältnis zu Natur und Technik herstellt und Kreativität ganzheitlich Raum gibt. Er nimmt Schülerinnen und Schüler in ihrer Einzigartigkeit wahr und öffnet einen Raum für existenzielle Fragen und ihre spirituellen Dimensionen. Neben der Entwicklung von Selbst-, Sozial-, emotionaler und methodischer Kompetenz bietet er insbesondere Orientierung, die in christliche Tradition und das reformatorische Erbe eingebettet ist, sowie Hilfe zur Lebensgestaltung und zur Bewältigung von Alltags- und Grenzsituationen. Er fördert eine Kultur des Fragens und der kritischen Auseinandersetzung sowie des Miteinanders und der Solidarität.

Der evangelische Religionsunterricht begleitet den altersspezifischen Entwicklungsprozess der Schülerinnen und Schüler von Einstellungen und Verhaltensweisen zu religiösen, ethischen und beruflichen Themen. Dabei wird angestrebt, aus dem vermittelten Wissen eine grundlegende Bedeutung für den Einzelnen und sein Wirken in der Gesellschaft zu erreichen.

Kompetenzbeschreibungen pro Schulstufe

Es gelten die sechs Grundkompetenzen für alle Schulstufen.

Anwendungsbereiche

In Verantwortung der Lehrkräfte liegt es, die Ausbildungsschwerpunkte dieses vielfältig gegliederten Schulwesens und die schulspezifischen Schwerpunkte zu berücksichtigen. Dabei ist je nach Anzahl der in der jeweiligen Schulart vorgesehenen Schuljahre eine sinnvolle Auswahl zu treffen. Folgende Inhalte sind den Grundkompetenzen zuzuordnen.

Lehrstoff

1. Jahrgang bzw. 1. Klasse:

Semester 1 und 2:

  • Strichaufzählung
    Ich und meine Beziehungen
  • Strichaufzählung
    Leben und Botschaft Jesu
  • Strichaufzählung
    Reformation: Geschichtliche Persönlichkeiten und Vorbilder; Rechtfertigungslehre damals und heute
  • Strichaufzählung
    Basiswissen Bibel
  • Strichaufzählung
    Weltreligionen: Islam
  • Strichaufzählung
    Umgang mit Verschiedenartigkeiten in Religion und Gesellschaft
  • Strichaufzählung
    Diakonie
  • Strichaufzählung
    Bewahrung der Schöpfung

2. Jahrgang bzw. 2. Klasse:

Semester 3:

  • Strichaufzählung
    Gewalt und Gewaltfreiheit
  • Strichaufzählung
    Gerechtigkeitsverständnisse
  • Strichaufzählung
    Weltreligionen: Judentum
  • Strichaufzählung
    Kirchen im Nationalsozialismus

Semester 4:

  • Strichaufzählung
    Protestantismus in Österreich
  • Strichaufzählung
    Christliche Feste und Rituale
  • Strichaufzählung
    Ökumene
  • Strichaufzählung
    Der Mensch in seiner Geschöpflichkeit

3. Jahrgang bzw. 3. Klasse:

Semester 5:

  • Strichaufzählung
    Gewissen und Gewissenskonflikte anhand von Biographien
  • Strichaufzählung
    Evangelische Kirchen in Österreich
  • Strichaufzählung
    Arbeit, Arbeitslosigkeit, Freizeit

Semester 6:

  • Strichaufzählung
    Weltreligionen: Buddhismus
  • Strichaufzählung
    Sterben, Tod und Auferstehungshoffnung
  • Strichaufzählung
    Gelingendes Leben: Träume und Sinnsuche
  • Strichaufzählung
    Religiöse Sondergemeinschaften und Weltanschauungen

4. Jahrgang bzw. 4. Klasse:

Semester 7:

  • Strichaufzählung
    Schuld und Vergebung, Strafe und Sühne
  • Strichaufzählung
    Bioethik
  • Strichaufzählung
    Überlieferung und Rezeption der Bibel

Semester 8:

  • Strichaufzählung
    Dekalog und Menschenrechte
  • Strichaufzählung
    Glaube und Naturwissenschaft
  • Strichaufzählung
    Religiöse Ausdrucksformen in der Kunst

5. Jahrgang bzw. 5. Klasse:

Semester 9:

  • Strichaufzählung
    Weltreligionen: Hinduismus
  • Strichaufzählung
    Umgang mit Leid
  • Strichaufzählung
    Religion, Staat und Politik

Semester 10:

  • Strichaufzählung
    Religionskritik
  • Strichaufzählung
    Friedensethik
  • Strichaufzählung
    Zukunftsentwürfe, Utopien, Apokalypsen

Schlagworte

Bildungsaufgabe, Selbstkompetenz, Alltagssituation, Verkündigungsauftrag, Erziehungsauftrag, Sprachfähigkeit, Lebensraum, Sozialkompetenz

Im RIS seit

23.12.2019

Zuletzt aktualisiert am

23.12.2019

Gesetzesnummer

20006276

Dokumentnummer

NOR40219809

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