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BGBl. II Nr. 395/2019

Bundesgesetzblatt Nr.

BGBl. II Nr. 395/2019

Teil

II

Datum der Kundmachung

10.12.2019

Typ

Sonstiges

Kurztitel

Lehrpläne für den Evangelischen Religionsunterricht sowie Änderung der Bekanntmachungen der Lehrpläne für den Religionsunterricht an der Volksschule und an Sonderschulen, an allgemeinbildenden höheren Schulen, an Berufsschulen, an technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen, an der Fachschule für pädagogische Assistenzberufe, an gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen, Fachschulen für wirtschaftliche Berufe und Fachschulen für Sozialberufe sowie Höheren gewerblichen und kunstgewerblichen Lehranstalten und Höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe, an der Handelsakademie und der Handelsschule, an Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten, an der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik und der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik, an Kollegs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik, Kollegs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik einschließlich der Qualifikation für Hortpädagogik und Kollegs der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik, an Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten sowie an der zweijährigen Forstfachschule

Titel

Bekanntmachung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend die Lehrpläne für den Evangelischen Religionsunterricht sowie Änderung der Bekanntmachungen der Lehrpläne für den Religionsunterricht an der Volksschule und an Sonderschulen, an allgemeinbildenden höheren Schulen, an Berufsschulen, an technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen, an der Fachschule für pädagogische Assistenzberufe, an gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen, Fachschulen für wirtschaftliche Berufe und Fachschulen für Sozialberufe sowie Höheren gewerblichen und kunstgewerblichen Lehranstalten und Höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe, an der Handelsakademie und der Handelsschule, an Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten, an der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik und der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik, an Kollegs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik, Kollegs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik einschließlich der Qualifikation für Hortpädagogik und Kollegs der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik, an Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten sowie an der zweijährigen Forstfachschule

Einbringende Stelle

BMBWF (Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung)

Dokumentnummer

BGBLA_2019_II_395

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2019/395/20191210

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