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Beirat für Baukultur im Bundeskanzleramt § 2
Gesamte Rechtsvorschrift
heute
/
anderes Datum
§ 1 am 21.08.2026
§ 3 am 21.08.2026
Alle Fassungen
§ 2 heute
§ 2 gültig ab 20.02.2021
zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 81/2021
§ 2 gültig von 28.10.2008 bis 19.02.2021
Begleitende Dokumente
Hauptdokument
Kurztitel
Beirat für Baukultur im Bundeskanzleramt
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 377/2008
zuletzt geändert durch
BGBl. II Nr. 81/2021
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 2
Inkrafttretensdatum
20.02.2021
Außerkrafttretensdatum
Index
14/01 Verwaltungsorganisation
Text
Aufgaben
§ 2.
Paragraph 2,
(1)
Absatz eins,
Aufgabe des Beirats ist die Beratung der im Beirat vertretenen Dienststellen auf Bundesebene bei der Wahrnehmung ihrer jeweiligen Zuständigkeiten, insbesondere zu den folgenden Fragestellungen:
1.
Ziffer eins
Verbesserung rechtlicher und fiskalischer Rahmenbedingungen;
2.
Ziffer 2
Verankerung des Prinzips „Baukultur“ auf allen politischen Ebenen;
3.
Ziffer 3
Maßnahmen zur Stärkung ökologischer, ökonomischer und sozialer Nachhaltigkeit;
4.
Ziffer 4
Maßnahmen zum barrierefreien Planen und Bauen;
5.
Ziffer 5
Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit des baulichen kulturellen Erbes mit zeitgenössischer Architektur und Baukultur;
6.
Ziffer 6
Maßnahmen zur Stärkung des öffentlichen Bewusstseins für die Bedeutung zeitgenössischer Architektur und Baukultur;
7.
Ziffer 7
Maßnahmen zur Förderung der Wettbewerbskultur durch den Bund, andere öffentliche Auftraggeber und private Anbieter öffentlich genutzter Bauten;
8.
Ziffer 8
Weiterführung des Baukulturreports.
(2)
Absatz 2,
Der Beirat legt jährlich einen Tätigkeitsbericht vor, der vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport der Bundesregierung zur Kenntnis zu bringen ist.
(3)
Absatz 3,
Im Hinblick auf die in diesem Bereich bestehenden Zuständigkeiten werden auch die Länder und Gemeinden an den Beratungen beteiligt.
Im RIS seit
22.02.2021
Zuletzt aktualisiert am
22.02.2021
Gesetzesnummer
20006056
Dokumentnummer
NOR40231370
European Legislation Identifier (ELI)
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2008/377/P2/NOR40231370
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