Absatz eins,Aufgabe des Beirats ist die Beratung der im Beirat vertretenen Dienststellen auf Bundesebene bei der Wahrnehmung ihrer jeweiligen Zuständigkeiten, insbesondere zu den folgenden Fragestellungen:
- Ziffer einsVerbesserung rechtlicher und fiskalischer Rahmenbedingungen;
- Ziffer 2Verankerung des Prinzips „Baukultur“ auf allen politischen Ebenen;
- Ziffer 3Maßnahmen zur Stärkung ökologischer, ökonomischer und sozialer Nachhaltigkeit;
- Ziffer 4Maßnahmen zum barrierefreien Planen und Bauen;
- Ziffer 5Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit des baulichen kulturellen Erbes mit zeitgenössischer Architektur und Baukultur;
- Ziffer 6Maßnahmen zur Stärkung des öffentlichen Bewusstseins für die Bedeutung zeitgenössischer Architektur und Baukultur;
- Ziffer 7Maßnahmen zur Förderung der Wettbewerbskultur durch den Bund, andere öffentliche Auftraggeber und private Anbieter öffentlich genutzter Bauten;
- Ziffer 8Weiterführung des Baukulturreports.