Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Tierseuchen-Untersuchungspflicht-Verordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 3
Inkrafttretensdatum
19.04.2007
Außerkrafttretensdatum
12.04.2012
Index
86/01 Veterinärrecht allgemein
Text
Zusätzliche Untersuchungen
§ 3.Paragraph 3,
Bei Rindern ab einem Alter von 30 Monaten ist ein Test auf das Vorliegen von BSE, bei Schafen und Ziegen gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 ein Test auf das Vorliegen von Scrapie durchzuführen. Einhufer sind auf Rotz zu untersuchen. Bei Rindern ab einem Alter von 30 Monaten ist ein Test auf das Vorliegen von BSE, bei Schafen und Ziegen gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 2, ein Test auf das Vorliegen von Scrapie durchzuführen. Einhufer sind auf Rotz zu untersuchen.
Zuletzt aktualisiert am
18.04.2012
Gesetzesnummer
20005301
Dokumentnummer
NOR40087121