Kurztitel

Tierseuchen-Untersuchungspflicht-Verordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 90 aus 2007,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 3

Inkrafttretensdatum

19.04.2007

Außerkrafttretensdatum

12.04.2012

Text

Zusätzliche Untersuchungen

Paragraph 3,

Bei Rindern ab einem Alter von 30 Monaten ist ein Test auf das Vorliegen von BSE, bei Schafen und Ziegen gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 2, ein Test auf das Vorliegen von Scrapie durchzuführen. Einhufer sind auf Rotz zu untersuchen.