(2)Absatz 2,Im Einzelnen hat dieser Lehrgang
eine Theorieausbildung in der Gesamtdauer von 31 Wochen und
einen praktischen Ausbildungsteil in der Dauer von zwölf Monaten
zu umfassen. Im Rahmen der Vorausplanung ist dabei auf eine entsprechende Trennung zwischen Theorie- und Praxisblöcken zu achten. Der theoretische und praktische Unterricht ist nach modernen didaktischen Gesichtspunkten und praxisorientiert zu gestalten und, sofern dies möglich, zweckmäßig und aus Sicherheitsgründen vertretbar sowie mit der Menschenwürde vereinbar ist, auch mit entsprechenden Übungen zu verbinden.