Absatz eins,Die in Paragraph eins, angeführte Grundausbildung ist in Form eines Lehrgangs durchzuführen, der eine Gesamtdauer von 20 Monaten nicht überschreiten soll. Soweit dies zweckmäßig ist, können Teile des Lehrgangs auch in modularer Organisationsform stattfinden oder auch unter Nutzung von e-learning gestaltet werden. Teile des Lehrgangs sind als Schulung am Arbeitsplatz und als praktische Verwendung zu gestalten. Die Schulung am Arbeitsplatz dient der Einführung in die Aufgaben der späteren Verwendung.