Erklärung, dass zumindest ein Fahrzeug mit inländischem Kennzeichen eingesetzt wird, das zwar nicht unter den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 fällt, aber mit einem digitalen Kontrollgerät ausgerüstet ist; in diesem Fall ist die Vorlage des Zulassungsscheines (in Kopie) erforderlich;Erklärung, dass zumindest ein Fahrzeug mit inländischem Kennzeichen eingesetzt wird, das zwar nicht unter den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 561 aus 2006, fällt, aber mit einem digitalen Kontrollgerät ausgerüstet ist; in diesem Fall ist die Vorlage des Zulassungsscheines (in Kopie) erforderlich;