Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Fremdenpolizeigesetz-Durchführungsverordnung § 8

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Fremdenpolizeigesetz-Durchführungsverordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 450/2005

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 8

Inkrafttretensdatum

01.01.2006

Außerkrafttretensdatum

30.06.2011

Abkürzung

FPG-DV

Index

41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, Asylrecht

Text

Äußere Form des Reisedokuments für die Rückführung von Drittstaatsangehörigen

Paragraph 8,

Reisedokumente für die Rückführung von Drittstaatsangehörigen werden nach dem Muster der Empfehlung des Rates vom 30. November 1994 bezüglich der Einführung eines Standardreisedokuments für die Rückführung von Staatsangehörigen dritter Länder, ABl. Nr. C 274 vom 19.9.1996 S. 18, ausgestellt.

Zuletzt aktualisiert am

06.07.2011

Gesetzesnummer

20004469

Dokumentnummer

NOR40073034

Navigation im Suchergebnis