Kurztitel

Fremdenpolizeigesetz-Durchführungsverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 450 aus 2005,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 8

Inkrafttretensdatum

01.01.2006

Außerkrafttretensdatum

30.06.2011

Text

Äußere Form des Reisedokuments für die Rückführung von Drittstaatsangehörigen

Paragraph 8,

Reisedokumente für die Rückführung von Drittstaatsangehörigen werden nach dem Muster der Empfehlung des Rates vom 30. November 1994 bezüglich der Einführung eines Standardreisedokuments für die Rückführung von Staatsangehörigen dritter Länder, ABl. Nr. C 274 vom 19.9.1996 S. 18, ausgestellt.