(2)Absatz 2,Für die Prüfung der Einhaltung der im Anhang B jeweils festgelegten Grenzwerte für den VOC-Gehalt sind die folgenden im Anhang C angeführten Analysemethoden (Normen) verbindlich:
ÖNORM EN ISO 11890-2 (2002) – „Beschichtungsstoffe-Bestimmung des Gehaltes an flüchtigen organischen Verbindungen (VOC-Gehalt), Teil 2: Gaschromatographisches Verfahren“ in der im Anhang C festgelegten Fassung der Veröffentlichung,
ÖNORM EN ISO 11890-1 (2002) – „Beschichtungsstoffe-Bestimmung des Gehaltes an flüchtigen organischen Verbindungen (VOC-Gehalt), Teil 1: Differenzverfahren“ in der im Anhang C festgelegten Fassung der Veröffentlichung,
ASTM D 2369 (2003) – „Standard Test Method for Volatile Content of Coatings“ in der im Anhang C festgelegten Fassung der Veröffentlichung.
Die vorstehend angeführten Normen sind beim Österreichischen Normungsinstitut, Heinestraße 38, Postfach 130, A-1021 Wien erhältlich. Sofern nationale NORMEN anderer EWR-Staaten als diesen NORMEN als inhaltlich gleichwertig anzusehen sind, sind auch Prüfungen nach diesen NORMEN als den Anforderungen dieser Verordnung als entsprechend zu bewerten.