Anlage gemäß § 63 Abs. 5 und 7 BWG zum PrüfungsberichtAnlage gemäß Paragraph 63, Absatz 5 und 7 BWG zum Prüfungsbericht
Als Bankprüfer der (des) ................................................................................................. (Firma des
Kreditinstituts) .............................................................................................. übermittle(n) ich (wir) über
das Geschäftsjahr des Kreditinstituts/der Zweigstelle eines Kreditinstituts gemäß § 9 BWG/der Zweigstelle eines Finanzinstituts gemäß § 11 BWG/gemäß § 13 BWG vom xx. xx. xxxx bis zum xx. xx. xxxx sowie über dessen Jahresabschluss/deren Angaben gemäß § 44 Abs. 4 BWG zum xx. xx. xxxx die nachstehende Anlage zum Prüfungsbericht.das Geschäftsjahr des Kreditinstituts/der Zweigstelle eines Kreditinstituts gemäß Paragraph 9, BWG/der Zweigstelle eines Finanzinstituts gemäß Paragraph 11, BWG/gemäß Paragraph 13, BWG vom xx. xx. xxxx bis zum xx. xx. xxxx sowie über dessen Jahresabschluss/deren Angaben gemäß Paragraph 44, Absatz 4, BWG zum xx. xx. xxxx die nachstehende Anlage zum Prüfungsbericht.
Name, Telefonnummer und e-mail Adresse des Sachbearbeiters:
Zur Prüfung nach § 63 Abs. 4 und 6 des Bankwesengesetzes habe(n) ich (wir) folgende besondere Prüfungshandlungen gesetzt:Zur Prüfung nach Paragraph 63, Absatz 4 und 6 des Bankwesengesetzes habe(n) ich (wir) folgende besondere Prüfungshandlungen gesetzt:
Prüfungsdauer (in Personentagen): ................................
Zusammenfassende Kurzdarstellung der Gesamtsituation des Kreditinstituts (insbesondere zu Geschäftsentwicklung, Risikolage, Ertrags- und Vermögenslage):
Ich (wir) habe(n) diese Anlage auf Grund meiner (unserer) pflichtgemäßen Prüfung unter Beachtung der anerkannten Grundsätze über den Prüfungsumfang erstellt, die Angaben in Teil I bis VI der Anlage geben das Prüfungsergebnis wieder.Ich (wir) habe(n) diese Anlage auf Grund meiner (unserer) pflichtgemäßen Prüfung unter Beachtung der anerkannten Grundsätze über den Prüfungsumfang erstellt, die Angaben in Teil römisch eins bis römisch sechs der Anlage geben das Prüfungsergebnis wieder.
(Datum)
(Bankprüfer)
(Anm.: Tabelle (Querformat) nicht darstellbar, es wird auf die Kundmachung des BGBl. im RIS verwiesen:Anmerkung, Tabelle (Querformat) nicht darstellbar, es wird auf die Kundmachung des Bundesgesetzblatt im RIS verwiesen:
BGBl. II Nr. 310/2008Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 310 aus 2008,