Bundesrecht konsolidiert

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Anlage zum Prüfungsbericht Anl. 1

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Anlage zum Prüfungsbericht

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 305/2005 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 269/2007

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Anl. 1

Inkrafttretensdatum

01.11.2007

Außerkrafttretensdatum

29.12.2008

Abkürzung

AP-VO

Index

37/02 Kreditwesen

Beachte

Tritt mit Ausnahme von Teil I Punkt 9 mit 30. Dezember 2007 in Kraft
und ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 30.
Dezember 2007 enden. Teil I Punkt 9 tritt mit 1. November 2007 in
Kraft und ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem
31. Oktober 2007 enden (vgl. § 5 Abs. 5).

Text

Anlage gemäß Paragraph 63, Absatz 5 und 7 BWG zum Prüfungsbericht

Als Bankprüfer der (des) ................................ (Firma des

Kreditinstituts) ...................... übermittle(n) ich (wir) über

das Geschäftsjahr des Kreditinstituts/der Zweigstelle eines Kreditinstituts gemäß Paragraph 9, BWG/der Zweigstelle eines Finanzinstituts gemäß Paragraph 11, BWG/gemäß Paragraph 13, BWG vom xx. xx. xxxx bis zum xx. xx. xxxx sowie über dessen Jahresabschluss/deren Angaben gemäß Paragraph 44, Absatz 4, BWG zum xx. xx. xxxx die nachstehende Anlage zum Prüfungsbericht.

  Name, Telefonnummer und e-mail Adresse des Sachbearbeiters:

  Zur Prüfung nach § 63 Abs. 4 und 6 des Bankwesengesetzes habe(n)

ich (wir) folgende besondere Prüfungshandlungen gesetzt:

  Prüfungsdauer (in Personentagen): ...........................

Zusammenfassende Kurzdarstellung der Gesamtsituation des Kreditinstituts (insbesondere zu Geschäftsentwicklung, Risikolage, Ertrags- und Vermögenslage):

Ich (wir) habe(n) diese Anlage auf Grund meiner (unserer) pflichtgemäßen Prüfung unter Beachtung der anerkannten Grundsätze über den Prüfungsumfang erstellt, die Angaben in Teil römisch eins bis römisch sechs der Anlage geben das Prüfungsergebnis wieder.

(Datum)

(Bankprüfer)

Anmerkung, Tabellen (Teil I-V) nicht darstellbar, es wird auf die Kundmachung des Bundesgesetzblatt im RIS verwiesen:)

Bundesgesetzblatt römisch zwei Nr. 269/2007

Teil römisch sechs

  1. Ziffer eins
    Erläuterungen zu den Bewertungsmethoden
    1. Litera a
      Erläuterungen zur etwaigen Umwertung von Wertpapieren
    2. Litera b
      Beträge der Pensions- und Abfertigungsrückstellungen sowie etwaiger Über- oder Unterdeckungen
    3. Litera c
      Betrag der Pauschalvorsorge für nicht erkennbare Kreditausfälle
    4. Litera d
      Andere Erläuterungen zur Bewertung
  2. Ziffer 2
    Beurteilung der Risiken aus Finanzinstrumenten (Paragraph 2, Ziffer 34, BWG) und Rohstoffpositionen, soweit diese Risiken nicht durch das Eigenmittelerfordernis für das Handelsbuch abgedeckt sind
  3. Ziffer 3
    Beurteilung des Informations- und Controllingsystems
  4. Ziffer 4
    Erläuterungen zur Zulässigkeit und Richtigkeit der Netting-Vereinbarungen nach Paragraph 22, Absatz 8, BWG sowie der Erfüllung der von der FMA mit Verordnung erlassenen Bedingungen für die Anwendung von vertraglichen Netting-Vereinbarungen bzw. Erläuterungen zur Zulässigkeit und Richtigkeit der Netting-Vereinbarungen nach Paragraph 22, Absatz 6 c, BWG sowie zur Erfüllung der Bedingungen des §22 Absatz 6 b, BWG für Netting-Vereinbarungen in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 48 aus 2006, (bei Anwendung des Paragraph 103 e, Ziffer 7, BWG).
  5. Ziffer 5
    Erläuterung der Methoden und Annahmen zur Risikoermittlung gemäß der Aufstellung in Teil römisch fünf je Risikoart
  6. Ziffer 6
    Erläuterung der Methode zur Ermittlung des Gesamtrisikobetrags unter Berücksichtigung von Korrelationseffekten, insbesondere in Bezug auf Geschäftsfelder und Tochtergesellschaften
  7. Ziffer 7
    Erläuterungen zum Kapital, welches zur quantitativen und qualitativen Absicherung aller wesentlichen bankgeschäftlichen und bankbetrieblichen Risiken zur Verfügung steht, gemäß Paragraph 39 a, Absatz eins, BWG in Bezug auf:
    1. Litera a
      Höhe;
    2. Litera b
      Zusammensetzung;
    3. Litera c
      Verteilung, insbesondere in Bezug auf Geschäftsfelder, Tochtergesellschaften und Risikoarten
  8. Ziffer 8
    Erläuterungen zur Ausübung der in Paragraph 24 a, Absatz 3 und 4 BWG enthaltenen Wahlrechte durch das Kreditinstitut
  9. Ziffer 9
    Erläuterungen zur Ausübung der in Paragraph 24 b, BWG enthaltenen Wahlrechte durch das Kreditinstitut
  10. Ziffer 10
    Erläuterung zur Ausübung des Paragraph 26, Absatz 3 und 5 BWG
  11. Ziffer 11
    Erläuterungen, welche schwerwiegenden Umstände dem Vorsitzenden des Aufsichtsorgans gemäß Paragraph 63 a, Absatz 3, BWG zur Kenntnis gebracht wurden"

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2008

Gesetzesnummer

20004316

Dokumentnummer

NOR40091321

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