Anlage gemäß § 63 Abs. 5 und 7 BWG zum PrüfungsberichtAnlage gemäß Paragraph 63, Absatz 5 und 7 BWG zum Prüfungsbericht
Als Bankprüfer der (des) ................................ (Firma des
Kreditinstituts) ...................... übermittle(n) ich (wir) über
das Geschäftsjahr des Kreditinstituts/der Zweigstelle eines Kreditinstituts gemäß § 9 BWG/der Zweigstelle eines Finanzinstituts gemäß § 11 BWG/gemäß § 13 BWG vom xx. xx. xxxx bis zum xx. xx. xxxx sowie über dessen Jahresabschluss/deren Angaben gemäß § 44 Abs. 4 BWG zum xx. xx. xxxx die nachstehende Anlage zum Prüfungsbericht.das Geschäftsjahr des Kreditinstituts/der Zweigstelle eines Kreditinstituts gemäß Paragraph 9, BWG/der Zweigstelle eines Finanzinstituts gemäß Paragraph 11, BWG/gemäß Paragraph 13, BWG vom xx. xx. xxxx bis zum xx. xx. xxxx sowie über dessen Jahresabschluss/deren Angaben gemäß Paragraph 44, Absatz 4, BWG zum xx. xx. xxxx die nachstehende Anlage zum Prüfungsbericht.
Name, Telefonnummer und e-mail Adresse des Sachbearbeiters:
Zur Prüfung nach § 63 Abs. 4 und 6 des Bankwesengesetzes habe(n)
ich (wir) folgende besondere Prüfungshandlungen gesetzt:
Prüfungsdauer (in Personentagen): ...........................
Zusammenfassende Kurzdarstellung der Gesamtsituation des Kreditinstituts (insbesondere zu Geschäftsentwicklung, Risikolage, Ertrags- und Vermögenslage):
Ich (wir) habe(n) diese Anlage auf Grund meiner (unserer) pflichtgemäßen Prüfung unter Beachtung der anerkannten Grundsätze über den Prüfungsumfang erstellt, die Angaben in Teil I bis VI der Anlage geben das Prüfungsergebnis wieder. Ich (wir) habe(n) diese Anlage auf Grund meiner (unserer) pflichtgemäßen Prüfung unter Beachtung der anerkannten Grundsätze über den Prüfungsumfang erstellt, die Angaben in Teil römisch eins bis römisch sechs der Anlage geben das Prüfungsergebnis wieder.
(Datum)
(Bankprüfer)
(Anm.: Tabellen (Teil I-V) nicht darstellbar, es wird auf die Kundmachung des BGBl. im RIS verwiesen:)Anmerkung, Tabellen (Teil I-V) nicht darstellbar, es wird auf die Kundmachung des Bundesgesetzblatt im RIS verwiesen:)
Bundesgesetzblatt II Nr. 269/2007Bundesgesetzblatt römisch zwei Nr. 269/2007
Teil VITeil römisch sechs
Erläuterungen zu den Bewertungsmethoden
Erläuterungen zur etwaigen Umwertung von Wertpapieren
Beträge der Pensions- und Abfertigungsrückstellungen sowie etwaiger Über- oder Unterdeckungen
Betrag der Pauschalvorsorge für nicht erkennbare Kreditausfälle
Andere Erläuterungen zur Bewertung
Beurteilung der Risiken aus Finanzinstrumenten (§ 2 Z 34 BWG) und Rohstoffpositionen, soweit diese Risiken nicht durch das Eigenmittelerfordernis für das Handelsbuch abgedeckt sindBeurteilung der Risiken aus Finanzinstrumenten (Paragraph 2, Ziffer 34, BWG) und Rohstoffpositionen, soweit diese Risiken nicht durch das Eigenmittelerfordernis für das Handelsbuch abgedeckt sind
Beurteilung des Informations- und Controllingsystems
Erläuterungen zur Zulässigkeit und Richtigkeit der Netting-Vereinbarungen nach § 22 Abs. 8 BWG sowie der Erfüllung der von der FMA mit Verordnung erlassenen Bedingungen für die Anwendung von vertraglichen Netting-Vereinbarungen bzw. Erläuterungen zur Zulässigkeit und Richtigkeit der Netting-Vereinbarungen nach § 22 Abs.6c BWG sowie zur Erfüllung der Bedingungen des §22 Abs.6b BWG für Netting-Vereinbarungen in der Fassung BGBl. I Nr. 48/2006 (bei Anwendung des § 103e Z 7 BWG).Erläuterungen zur Zulässigkeit und Richtigkeit der Netting-Vereinbarungen nach Paragraph 22, Absatz 8, BWG sowie der Erfüllung der von der FMA mit Verordnung erlassenen Bedingungen für die Anwendung von vertraglichen Netting-Vereinbarungen bzw. Erläuterungen zur Zulässigkeit und Richtigkeit der Netting-Vereinbarungen nach Paragraph 22, Absatz 6 c, BWG sowie zur Erfüllung der Bedingungen des §22 Absatz 6 b, BWG für Netting-Vereinbarungen in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 48 aus 2006, (bei Anwendung des Paragraph 103 e, Ziffer 7, BWG). Erläuterung der Methoden und Annahmen zur Risikoermittlung gemäß der Aufstellung in Teil V je RisikoartErläuterung der Methoden und Annahmen zur Risikoermittlung gemäß der Aufstellung in Teil römisch fünf je Risikoart
Erläuterung der Methode zur Ermittlung des Gesamtrisikobetrags unter Berücksichtigung von Korrelationseffekten, insbesondere in Bezug auf Geschäftsfelder und Tochtergesellschaften
Erläuterungen zum Kapital, welches zur quantitativen und qualitativen Absicherung aller wesentlichen bankgeschäftlichen und bankbetrieblichen Risiken zur Verfügung steht, gemäß § 39a Abs. 1 BWG in Bezug auf:Erläuterungen zum Kapital, welches zur quantitativen und qualitativen Absicherung aller wesentlichen bankgeschäftlichen und bankbetrieblichen Risiken zur Verfügung steht, gemäß Paragraph 39 a, Absatz eins, BWG in Bezug auf:
Verteilung, insbesondere in Bezug auf Geschäftsfelder, Tochtergesellschaften und Risikoarten
Erläuterungen zur Ausübung der in § 24a Abs. 3 und 4 BWG enthaltenen Wahlrechte durch das KreditinstitutErläuterungen zur Ausübung der in Paragraph 24 a, Absatz 3 und 4 BWG enthaltenen Wahlrechte durch das Kreditinstitut
Erläuterungen zur Ausübung der in § 24b BWG enthaltenen Wahlrechte durch das KreditinstitutErläuterungen zur Ausübung der in Paragraph 24 b, BWG enthaltenen Wahlrechte durch das Kreditinstitut
Erläuterung zur Ausübung des § 26 Abs. 3 und 5 BWGErläuterung zur Ausübung des Paragraph 26, Absatz 3 und 5 BWG
Erläuterungen, welche schwerwiegenden Umstände dem Vorsitzenden des Aufsichtsorgans gemäß § 63a Abs. 3 BWG zur Kenntnis gebracht wurden"Erläuterungen, welche schwerwiegenden Umstände dem Vorsitzenden des Aufsichtsorgans gemäß Paragraph 63 a, Absatz 3, BWG zur Kenntnis gebracht wurden"