die Gewährung einer Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung gemäß § 67a EStG 1988, die gesamte Höhe der Beteiligung in Prozent, der Zufluss gemäß § 67a Abs. 3 EStG 1988, die Beendigung des Dienstverhältnisses ohne Zufluss gemäß § 67a Abs. 3 Z 2 EStG 1988 sowie die mit festen Sätzen versteuerten Bezüge gemäß § 67a Abs. 4 Z 2 EStG 1988.die Gewährung einer Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung gemäß Paragraph 67 a, EStG 1988, die gesamte Höhe der Beteiligung in Prozent, der Zufluss gemäß Paragraph 67 a, Absatz 3, EStG 1988, die Beendigung des Dienstverhältnisses ohne Zufluss gemäß Paragraph 67 a, Absatz 3, Ziffer 2, EStG 1988 sowie die mit festen Sätzen versteuerten Bezüge gemäß Paragraph 67 a, Absatz 4, Ziffer 2, EStG 1988.