Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Dienstrechtsverfahrens-, Personalstellen- und Übertragungsverordnung 2005 § 2

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Dienstrechtsverfahrens-, Personalstellen- und Übertragungsverordnung 2005

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 205/2005 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 287/2012

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 2

Inkrafttretensdatum

01.07.2005

Außerkrafttretensdatum

31.08.2012

Abkürzung

DPÜ-VO 2005

Index

41/01 Sicherheitsrecht
63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948
63/06 Dienstrechtsverfahren

Text

Paragraph 2,
  1. Absatz eins,Den Bundespolizeidirektionen mit Ausnahme der Bundespolizeidirektion Wien werden gemäß Paragraph 7, Absatz 4 a, SPG sämtliche dienstrechtliche Angelegenheiten als Dienstbehörde römisch eins. Instanz (Paragraph 2, Absatz 2, DVG) und gemäß Paragraph 2 e, Absatz eins, zweiter Satz VBG (Personalstellen) der ihnen angehörenden Bediensteten (mit Ausnahme des Polizeidirektors) zur selbständigen Besorgung mit Ausnahme folgender Angelegenheiten übertragen:
    1. Ziffer eins
      Versetzungen in den Ruhestand,
    2. Ziffer 2
      Versetzungen gemäß Paragraph 38, BDG,
    3. Ziffer 3
      Dienstzuteilungen, soweit sie bescheidmäßig zu verfügen sind,
    4. Ziffer 4
      Feststellungen der Unzulässigkeit der Ausübung einer Nebenbeschäftigung,
    5. Ziffer 5
      bescheidmäßige oder durch Dienstgebererklärung erfolgende Feststellung, dass die Befolgung eines Dienstauftrages zu den Dienstpflichten des Bediensteten zählt, sofern der Dienstauftrag von einer der Bundespolizeidirektion übergeordneten Behörde stammt,
    6. Ziffer 6
      Belange von Vorschüssen und Geldaushilfen,
    7. Ziffer 7
      Arbeitsplatzbewertungen.
  2. Absatz 2,Die Bundespolizeidirektionen bedienen sich nach Maßgabe der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit für die Durchführung der ihnen nach Absatz eins, übertragenen Angelegenheiten der bei den Sicherheitsdirektionen für diese Zwecke eingerichteten Organisationseinheiten.

Zuletzt aktualisiert am

06.09.2012

Gesetzesnummer

20004156

Dokumentnummer

NOR40065659

Navigation im Suchergebnis